Erzbistum Freiburg: 1.000 Pfarreien sollen zu 40 XXL-Pfarreien zusammengefasst werden

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger.
Erzbistum Freiburg
Das Erzbistum Freiburg arbeitet an einer sogenannten "Strukturreform", die die Pfarreienlandschaft der Diözese entscheidend verändern könnte. Unter dem Projektnamen "Kirchenentwicklung 2030" plant die Bistumsleitung unter Bischof Stephan Burger demnach, die insgesamt 1.000 Pfarreien auf 40 Pfarreien einzudampfen.
 
 
Bisher sind diese in bistumsweit 224 "Seelsorgeeinheiten" zusammengefasst.
 
"Am Faktum der Bildung von etwa 40 Pfarreien wird kein Weg vorbeiführen", schreibt das Erzbistum auf der eigens dafür eingerichteten Homepage zur "Kirchenentwicklung 2030". Am Dienstag hatte Erzbischof Burger diese Pläne noch einmal verteidigt. In einem Brief an die Mitarbeiter des Erzbistums nannte Burger seine Pläne eine "adäquate Antwort auf die Herausforderungen, die sich unserer Erzdiözese stellen".
 
Die Leitung der geplanten XXL-Pfarreien soll jedoch weiterhin von Priestern ausgeübt werden, so das Erzbistum. Auch wenn Laien künftig mehr in "pastorale Aufgabenfelder" eingebunden werden sollen, ist eine Übertragung der "Hirtensorge" auf Laien kirchenrechtlich nicht gegeben. Dazu hält das Erzbistum wörtlich fest:

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"Aufgrund des Kirchenrechts kann eine Pfarrei nur durch einen Priester geleitet werden. Weitere Formen der Leitung, die das Kirchenrecht vorsieht, sind letztlich keine Formen der Gemeindeleitung, sondern pastorale Notstandsregelungen. In konsequenter Anwendung des Kirchenrechts bestimmt die Zahl der zur Verfügung stehenden Pfarrer die Zahl der Pfarreien, sofern man keine 'Mitverwaltung' möchte. Dies hat der Erzbischof ausgeschlossen."
Derzeit werden in den Dekanaten erste Entwürfe für die neue Raumstruktur diskutiert, teilt das Erzbistum Freiburg mit. Aufgrund der erbetenen Rückmeldungen wird ein zweiter Entwurf erstellt, der nochmals zur Diskussion gestellt wird. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser zweiten Diskussionsrunde soll die Entscheidung über die konkrete Umsetzung Ende 2020 fallen. 
 

Parallele zu Bistum Trier

 
Auf der Homepage wird auch die Parallele zur "Strukturreform" des Bistums Trier gezogen, die erst kürzlich durch das Eingreifen des Vatikan verhindert worden ist (CNA Deutsch hat ausführlich berichtet). Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hatte ein ähnliches Modell wie Bischof Burger beschlossen, das sich auf das Prinzip der Großraumpfarreien stützt. Aus den insgesamt fast 900 Pfarreien des Bistums sollten 35 Großraum-Pfarreien werden. Diese wiederum sollten von einem "Leitungsteam", bestehend aus dem Pfarrer, zwei Hauptamtlichen und zwei Ehrenamtlichen, geführt werden, in denen der Pfarrer jedoch nicht die ihm vom Kirchenrecht vorgeschriebene Leitungsposition innehatte – so der Vatikan.
 
Das Kirchenrecht "Codex Iuris Canonici" sieht vor, dass der Pfarrer "der eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarrei" ist und die Leitung inne hat (CIC, can. 519). Im Canon 517 § 2 werden auch die Maßnahmen bestimmt, die zu treffen sind, falls aufgrund von Priestermangel kein Pfarrer die Gemeinde leiten kann. In einem solchen Fall können demnach auch Laien beteiligt werden, wobei jedoch innerhalb einer solchen "Leitungsgruppe" weiterhin ein Priester die Leitung behalten muss:
"Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personnen an der Ausübung der Hirtensorge einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Hirtensorge leitet." 
Mit dem Verweis auf diesen Passus des Kirchenrechts wurden die Pläne Ackermanns, "Leitungsteams" in den von ihm angedachten XXL-Pfarreien einzusetzen, abgewiesen, solange der Priester nur eine untergeordnete Rolle spielt. Auch die Großraumpfarreien selbst wurden vom Vatikan kritisiert.
 

40 XXL-Pfarreien beschlossene Sache

 
Nach dem Urteil der Kleruskongregation und dem Päpstlichen Rat für Gesetzestexte, wonach die "Pfarreienreform" in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden darf, zeigte sich Bischof Ackermann in einem Interview "bedrückt" über die - so wörtlich - "massive römische Intervention" (CNA Deutsch hat berichtet).
 
Ob seinem Freiburger Amtsbruder und dessen Pläne für das Erzbistum Freiburg ein ähnliches Schicksal ereilen wird, ist noch ungewiss. Auf der Homepage zur "Kirchenentwicklung 2030" heißt es dazu:
 
"Für die Erzdiözese hat diese Entscheidung der Kleruskongregation aktuell keine Konsequenzen. Nach can. 515 § 2 CIC ist es 'allein Sache des Diözesanbischofs' Pfarreien zu errichten, sie aufzuheben oder zu verändern; einzig der Verfahrensweg ist einzuhalten. Trotz der gegenwärtigen Aussetzung des Vollzugs der Beschlüsse der Trierer Synodalversammlung werden unseres Erachtens weder die Kleruskongregation noch der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte dieses grundlegende Recht des Bischofs zur Ausübung seines Hirtendienstes einschränken (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über den Hirtendienst der Bischöfe 'Christus Dominus', Nr. 32)." 
Die Verantwortlichen in der Erzdiözese Freiburg würden nun die Stellungnahme der römischen Behörden abwarten und dann prüfen, ob und welche Änderungen verlangt werden. Dementsprechend würde "Pastoral 2030" weiterentwickelt werden. Das Erzbistum wörtlich:
"Am Faktum der Bildung von etwa 40 Pfarreien wird kein Weg vorbeiführen, zumal nicht zu erwarten ist, dass Rom Alternativen vorschlägt, wie anders auf die im Arbeitsinstrument zum Projekt genannten Gründe und Veränderungen reagieren kann."
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