EU-Parlament soll über "radikalen" Abtreibungs-Bericht abstimmen

Das Europäische Parlament in Straßburg
Diliff / Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

Das Europäische Parlament soll über einen "radikalen" Bericht abstimmen, der alle EU-Mitgliedsstaaten auffordert, Abtreibung zu ermöglichen.

Der Bericht, der von dem kroatischen Politiker Predrag Fred Matić vorgelegt wurde, strebt auch die Anerkennung eines "Rechts auf Abtreibung" und die Neudefinition der Verweigerung aus Gewissensgründen als "Verweigerung der medizinischen Versorgung" an.

Der Bericht wurde am 25. Mai zur Abstimmung bei der nächsten Plenarsitzung des Europäischen Parlaments, dem gesetzgebenden Organ der EU, vom 7. bis 10. Juni in Straßburg, Frankreich, vorgelegt.

Lebensrechtler haben Bedenken gegen den Bericht erhoben, da er ihrer Meinung nach gegen das etablierte Prinzip verstößt, dass Abtreibungsgesetze in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten und nicht in die der EU-Institutionen fallen.

Die meisten der 27 EU-Mitgliedsstaaten erlauben Abtreibung auf Verlangen oder aus allgemeinen sozialen Gründen, mit Ausnahme von Malta und Polen, die starke Pro-Life-Gesetze haben.

Das Parliamentary Network for Critical Issues (PNCI) mit Sitz in Washington, D.C., bezeichnete den Bericht als "extrem" und "radikal".

Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ), eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Straßburg, deutete an, dass die Befürworter des Resolutionsentwurfs versuchten, " ein neues Gesetz einzuführen, ohne dass es auf den ersten Blick so aussieht, als ob es aufgezwungen wird."

Weiter heißt es: "Die Auswahl der Institution bei dieser Strategie ist nicht zu unterschätzen, denn obwohl die Entschließungen des Europäischen Parlaments keinen bindenden rechtlichen Wert haben, sind sie der Ausdruck einer Meinung, die das Parlament kundtun möchte."

Mehr in Europa

 

Gezielter Marsch durch die Institutionen 

 

Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) beschreibt in diesem Zusammenhang einen Marsch durch die Institutionen – für die Tötung ungeborenen Lebens: "Eine Resolution kann in der Konsequenz dazu dienen, das Handeln der Mitgliedsstaaten oder der Institutionen politisch zu legitimieren; sie soll praktische Wirkungen entfalten."

"Noch wichtiger ist, dass sie eine vorgelagerte Absicht zum Ausdruck bringen kann, die später zur Rechtfertigung verbindlicher Rechtsakte herangezogen werden kann. Es besteht daher kein Zweifel, dass ein Beschluss des Europäischen Parlaments den Zugang zum Herzen des Rechtssystems ermöglicht."

Der "Bericht über die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU, im Rahmen der Gesundheitsversorgung von Frauen" wurde am 11. Mai vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments angenommen.

In einer begleitenden "erläuternden Erklärung" heißt es, der Bericht komme "zu einem entscheidenden Zeitpunkt in der EU, da Rückschläge und Rückschritte bei den Frauenrechten an Dynamik gewinnen und zur Aushöhlung der erworbenen Rechte beitragen und die Gesundheit von Frauen gefährden."

Zwei Mitglieder des Europäischen Parlaments, Margarita de la Pisa Carrión und Jadwiga Wiśniewska, legten eine "Minderheitenposition" dar und argumentierten, dass es dem Bericht "an rechtlicher und formaler Sorgfalt fehlt."


"Er geht über seinen Aufgabenbereich hinaus, indem er Themen wie Gesundheit, Sexualerziehung und Fortpflanzung sowie Abtreibung und Bildung anspricht, die in der Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedsstaaten liegen", schrieben sie.

"Er bewertet die Abtreibung als ein angebliches Menschenrecht, das im internationalen Recht nicht existiert. Dies ist ein Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die wichtigsten verbindlichen Verträge sowie gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union."

Sie wiesen auch darauf hin, dass 154 Änderungsanträge gegen den Text eingebracht wurden.

Das Europäische Parlament hat im vergangenen November eine Resolution verabschiedet, in der es ein "De-facto-Verbot des Rechts auf Abtreibung in Polen" kritisiert.

Die Resolution wurde mit 455 zu 145 Stimmen angenommen, nachdem Polens oberstes Gericht entschieden hatte, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1993, das die Abtreibung bei fötalen Anomalien erlaubt, verfassungswidrig ist.

Katholische Bischöfe aus ganz Europa kritisierten die Resolution und deren Absicht, Abtreibung durchzusetzen. In einem Brief, der im Februar veröffentlicht wurde, sagten sie, dass sie "einen sehr negativen Einfluss" auf die Art und Weise haben würde, wie die EU von ihren Mitgliedsstaaten gesehen wird.

Ein Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung der Abtreibung wurde am 12. Mai in das maltesische Parlament eingebracht. Der Gesetzentwurf ist der erste seiner Art in dem Mittelmeerland. Maltas Präsident George Vella hat gesagt, dass er lieber zurücktreten würde, als das Gesetz zu unterschreiben.

Die ECLJ hob hervor, dass der neue Bericht eine Bedrohung für die Verweigerung der Abtreibung aus Gewissensgründen darstellt. Damit wäre ein menschliches Grundrecht in Gefahr – mit dem Argument "fortschrittlicher" Denker, dass Abtreibung ein Grundrecht sei.

Das könnte Sie auch interessieren: 

https://twitter.com/cnadeutsch/status/1110081719661723653?s=20