Kardinal Eijk: Priester müssen Klartext zur Sterbehilfe sprechen

Kardinal Wim Eijk bei der Bischofsynode im Jahr 2015.
CNA/Marco Mancini

Ein Priester muss einer Person, die sich für unterstützten Selbstmord oder freiwillige Sterbehilfe entscheidet, klar sagen, dass er eine schwere Sünde begeht. Das hat Kardinal Willem Jacobus Eijk von Utrecht gegenüber der "Catholic News Agency" (CNA) betont.

Wim Eijk ist Experte: Ein mehrfach promovierter Arzt, Ethiker und Theologe, der eine Doktorarbeit in Medizin über Euthanasie schrieb. Zudem ist Eijk als Erzbischof in den Niederlanden direkt mit der äusserst "liberalen" Gesetzgebung konfrontiert, was den Umgang mit Euthanasie am Menschen betrifft, die in Deutschland meist als "Sterbehilfe" bezeichnet wird.

Gegenüber CNA-Autor Andrea Gagliarducci betonte der 66-jährige, dass ein katholischer Priester nicht bei einem Fall aktiver Sterbehilfe oder einem assistierten Suizid anwesend sein kann. Damit könnte der Eindruck entstehen, dass der Priester kein Problem mit dieser Tat habe – oder impliziert werden, dass diese "moralisch illegitimen Handlungen unter bestimmten Umständen mit der Lehre der Kirche vereinbar sind".

Stattdessen, betonte der Erzbischof, muss ein Priester eine Person, die einen solchen Schritt erwägt, klar darauf hinweisen, dass "beide Handlungen den inneren Wert des menschlichen Lebens verletzen, was eine schwere Sünde ist".

Natürlich sei eine geistliche Begleitung möglich, betonte der Kardinal gegenüber CNA. Doch bei der Verbüßung einer aktiven Sterbehilfe oder einer assistierten Selbsttötung könne ein Priester nicht anwesend sein.

Der Fachmann betonte den Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe – in anderen Ländern und Sprachen als "freiwillige Euthanasie" bezeichnet – und einem assistierten Suizid. "Bei der assistierten Selbsttötung ist es der Patient, der die Medikamente nimmt, die ihm der Arzt absichtlich verschrieben hat, um Suizid zu begehen". Bei der aktiven Sterbehilfe verabreiche dagegen der Arzt selbst die tödlichen Medikamente. "Die Verantwortung von Patient und Arzt ist jedoch in beiden Fällen gleich", so Eijk – trotz der natürlich unterschiedlichen Bewertung der Einzelheiten der Tat bzw. Tatbeteiligten.

Der Kardinal fuhr fort, es sei einem Priester auch aus drei Gründen nicht möglich, einer Person, die auf diesem Weg ihr Leben beenden will, die Sakramente zu spenden – etwa Beichte, Kommunion und Krankensalbung. Dafür gebe es drei Gründe: Erstens, weil "ein Mensch die Sakramente nur empfangen kann, wenn er in rechter Verfassung ist, und das ist nicht der Fall, wenn er sich der Ordnung der Schöpfung widersetzen will, indem er den inneren Wert seines Lebens verletzt". Der zweite Grund sei, dass ein Mensch, "der die Sakramente empfängt, sein Leben in die barmherzigen Hände Gottes legt. Aber wer sein Leben persönlich beenden will, will sein Leben in die eigne Hand nehmen." Der dritte Grund sei der öffentliche Skandal, dessen sich ein Priester schuldig mache. "da seine Handlungen darauf hindeuten könnten, dass unter bestimmten Umständen Selbstmord oder Euthanasie erlaubt sind" – so Eijk wörtlich. Auch der Umgang mit einer katholischen Beerdigung müsse umsichtig sein, warnte er.

Um den Trend zur Sterbehilfe bzw. Euthanasie zu bekämpfen, müsse die Kirche "verkünden, dass Gott den Menschen nach seinem Ebenbild in seiner Gesamtheit, samt seiner Seele und seines Körpers, geschaffen hat". Im Zweiten Vatikanischen Konzil – in Gaudium et Spes werde der Mensch als "eine Einheit von Seele und Körper" bezeichnet. Das bedeute, so Eijk, dass der Körper eine wesentliche Dimension des Menschseins ist.

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Der Kardinal erinnerte erneut daran, dass aus katholischer wie ethischer Sicht die Palliativmedizin eine positive Antwort auf die Frage nach einem Sterben in Würde ist – und immer wieder empfohlen wird.

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