Vatikanstadt - Montag, 23. Januar 2023, 22:27 Uhr.
In einem vierseitigen Schreiben hat der Vatikan klargestellt, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“.
Das Schreiben, unterzeichnet von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie den Präfekten des Glaubensdikasteriums, Kardinal Luis Ladaria SJ, und des Bischofsdikasteriums, Kardinal Marc Ouellet PSS, wurde am 23. Januar 2023 von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) veröffentlicht.
Papst Franziskus hat den Brief „in forma specifica approbiert und dessen Übermittlung angeordnet“, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Vorausgegangen war eine schriftliche Anfrage von Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) sowie der Bischöfe Gregor Maria Hanke OSB (Eichstätt), Bertram Meier (Augsburg), Stefan Oster SDB (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) vom 21. Dezember 2022.
Konkret fragten die fünf deutschen Oberhirten, ob sie als Bischöfe am Synodalen Ausschuss, welcher der Vorbereitung des permanenten Synodalen Rats dienen soll, teilnehmen müssen. Sodann stellten sie die Frage, ob sie daran überhaupt teilnehmen dürfen, nachdem der Heilige Stuhl am 21. Juli 2022 erklärt hatte, dass der Synodale Weg „nicht befugt“ sei, „die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten“.
Im Beschluss des Synodalen Wegs vom 10. September 2022 heißt es: „Der Synodale Rat berät als Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft und trifft auf dieser Basis Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen der Kirche und Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Kirche, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden.“
„Der Synodale Rat wird entsprechend der Proportionen der Synodalversammlung in transparenten Verfahren und Wahlen geschlechter- und generationengerecht zusammengesetzt“, so der Beschluss außerdem. Der Synodale Rat soll, nach den entsprechenden Vorbereitungen durch den Synodalen Ausschuss, „bis spätestens März 2026“ in die Realität umgesetzt werden.
Erklärungen der Kurienkardinäle
Die Kardinäle Parolin, Ladaria und Ouellet erklärten in ihrem Schreiben nun, dass die deutschen Bischöfe „nicht verpflichtet“ seien, „sich an der Arbeit des ‚Synodalen Ausschusses‘ zu beteiligen“.
Der Synodale Rat selbst „würde“ nämlich „eine neue Leitungsstruktur der Kirche in Deutschland bilden“, die sich „über die Autorität der Deutschen Bischofskonferenz zu stellen und diese faktisch zu ersetzen scheint“.
Analog gelte dies für diözesane Synodale Räte, die in einem weiteren Handlungstext bei der nächsten Synodalversammlung des Synodalen Wegs im März 2023 beschlossen werden könnten. Eine derartige Einrichtung würde sich „über die Autorität des einzelnen Bischofs innerhalb seiner Diözese“ stellen.
Ausführlich zitierten die drei Kurienkardinäle aus der Dogmatischen Konstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils:
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Die Heilige Synode lehrt aber, dass durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird. Sie heißt ja auch im liturgischen Brauch der Kirche wie in den Worten der heiligen Väter das Hohepriestertum, die Ganzheit des heiligen Dienstamtes. Die Bischofsweihe überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter der Lehre und der Leitung, die jedoch ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums ausgeübt werden können. Aufgrund der Überlieferung nämlich, die vorzüglich in den liturgischen Riten und in der Übung der Kirche des Ostens wie des Westens deutlich wird, ist es klar, dass durch die Handauflegung und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so übertragen und das heilige Prägemal so verliehen wird, dass die Bischöfe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgabe Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, innehaben und in seiner Person handeln.
Dies würde durch die Zusammensetzung des Synodalen Rats „entsprechend der Proportionen der Synodalversammlung“, wie es im Beschluss des Synodalen Wegs heißt, zu einem Problem.
Reaktion von Bischof Georg Bätzing
Der DBK-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing erklärte, dass Kardinal Woelki gemeinsam mit den vier bayerischen Bischöfen „berechtigte und notwendige Fragen zum Synodalen Ausschuss gestellt“ habe.
Die „Feststellung, dass es keine verpflichtende Teilnahme an der Arbeit des Synodalen Ausschusses für Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz geben kann“, so der Bischof von Limburg, bestätige „die Einschätzung des Ständigen Rates während dessen Beratungen im November 2022“.
Dennoch gelte: „Der Beschlusstext verweist auf das geltende Kirchenrecht. Er hält fest, dass die Beschlüsse dieses Gremiums dieselbe rechtliche Wirkung haben wie die Beschlüsse der Synodalversalversammlung. Damit wird deutlich, dass die in dem Brief zum Ausdruck gebrachte Sorge, dass ein neues Gremium über der Bischofskonferenz stehen oder die Autorität der einzelnen Bischöfe aushebeln könnte, nicht begründet ist.“
Der Synodale Rat sei daher innerhalb des geltenden Kirchenrechts zu verorten.
„Der Heilige Stuhl sieht die Gefahr einer Schwächung des bischöflichen Amtes – ich erlebe synodale Beratung geradezu als eine Stärkung dieses Amtes“, erklärte Bätzing. „Angesichts von Synodalität geht es nicht vorrangig um dogmatische Fragen, sondern um Fragen gelebter synodaler Kultur im gemeinsamen Beraten und Entscheiden. Niemand stellt die Autorität des Bischofsamtes infrage.“
Reaktion der Initiative „Neuer Anfang“
Unterdessen betonte die Initiative „Neuer Anfang“, die sich kritisch mit dem Synodalen Weg auseinandersetzt, in einer ersten Reaktion auf Facebook: „Papst Franziskus bereitet der Idee einer Installation eines Synodalen Rates für die Katholische Kirche ihr wohlverdientes Ende.“
Niemand habe das Recht, ein solches Gremium einzurichten: „Deutlicher kann eine Abfuhr an [den Synodalen Weg], Bischof [Georg Bätzing] und das [Zentralkomitee der deutschen Katholiken] nicht sein.“