Portugals katholische Bischöfe haben die Entscheidung von Präsident Marcelo Rebelo de Sousa begrüßt, sein Veto gegen ein Gesetz zur Legalisierung von Euthanasie einzulegen.
Sollte der Gesetzentwurf vom Senat angenommen werden, was als wahrscheinlich gilt, werden Kanadas Gesetze zu Sterbehilfe und assistiertem Suizid zu den liberalsten der Welt gehören.
Die Bischöfe erklärten nach ihrer Frühjahrsvollversammlung, der Gesetzentwurf zum "Sterben in Würde" stehe "im Widerspruch zum Gemeinwohl".
In Belgien und den Niederlanden sind Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid seit 2002 erlaubt.
Die portugiesischen Bischöfe haben ihre "Trauer und Empörung" zum Ausdruck gebracht, nachdem das Parlament ein Gesetz verabschiedet hat, das Euthanasie erlaubt.
"Behinderung ist keine Last oder ein Defizit der Person. Sie ist ein universeller Aspekt des menschlichen Daseins."
Katholische Stimmen haben die Forderung evangelischer Kirchenmänner einer Öffnung in der Sterbehilfe-Debatte widersprochen.
Zusammen mit Kardinal Christoph Schönborn von Wien und dem Präsidenten der Laienorganisation Katholische Aktion, Leopold Wimmer, hat Erzbischof Franz Lackner von Salzburg das umstrittene Euthanasie-Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs scharf kritisiert.
In den Niederlanden ist es Ärzten nun erlaubt, Patienten ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung vor der Euthanasie durch Betäubungsmittel "ruhig zu stellen", wenn die Möglichkeit besteht, dass der Patient "unruhig" wird, während der Arzt sich anschickt, ihr Leben zu beenden.
Der Zeitpunkt hätte nicht besser gewählt werden können: Wenige Tage, bevor die Niederlande ankündigten, nun auch "Sterbehilfe" für Kinder einführen zu wollen, fand am 10. Oktober eine Tagung des Salzburger Ärzteforums für das Leben statt.
Katholische Politiker haben die Pflicht, gegen Abtreibung und Euthanasie zu kämpfen und dabei die gesamte katholische Soziallehre in ihrer politischen Arbeit anzuwenden, sagte Kardinal Gerhard Müller, emeritierter Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, in dieser Woche.
Die Kongregation für die Glaubenslehre hat am gestrigen 22. September den Brief "Samaritanus Bonus" (Der barmherzige Samariter) veröffentlicht
Der Schutz des Lebens ist jedoch für die Katholische Kirche keine Ideologie, sondern klipp und klare "Realität": Das hat Papst Franziskus am heutigen Mittwoch in seiner Generalaudienz betont.
Am Aschermittwoch, an dem das Auflegen des Aschenkreuzes an die Vergänglichkeit eines jeden Menschen erinnert, hat der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer Stellung bezogen zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Die am 26. Februar ergangene Entscheidung betrifft § 217 StGB und bedeutet eine Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.
Niederländische Untersuchung bringt Sterbehilfe-Befürworter in Bedrängnis
Aufklärung, Protest und das Aufzeigen der Alternative der Palliativmedizin, statt einer "Entkriminalisierung der Euthanasie.
Wieviel Druck, "Sterbehilfe" zu leisten, ist gesellschaftlich vertretbar? In Kanada wird dies in der Praxis gerade getestet:
Ein Priester muss einer Person, die sich für unterstützten Selbstmord oder freiwillige Sterbehilfe entscheidet, klar sagen, dass er eine schwere Sünde begeht. Das hat Kardinal Willem Jacobus Eijk von Utrecht gegenüber der "Catholic News Agency" (CNA) betont.
Erzbischof Vincenzo Paglia, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, hat gesagt, dass er bereit wäre, einer Person die Hand zu halten, die durch einen assistierten Suizid stirbt, und dass er dies nicht als implizite Unterstützung für die Praxis der Beihilfe zur Selbsttötung versteht.