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Fall "Pfarrer U." vor Gericht: Misbrauchsvorwürfe gegen Priester

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Heute steht in Köln ein 70-jähriger Priester vor dem Landgericht, der laut Anklage in den 1990-er Jahren über mehrere Jahre hinweg seine Nichten sexuell missbraucht haben soll.

Medienberichten zufolge sollen zudem weitere Fälle aus dem Jahr 2011 dazugekommen, bei der eine 11-Jährige zum Opfer sexueller Gewalt durch den Geistlichen geworden sei.

Der Fall wirft auch Fragen auf hinsichtlich der Rolle des damaligen Personalchefs Stefan Heße, der heute als Erzbischof das Erzbistum Hamburg leitet und erst im März diesen Jahres dem Papst seinen Rücktritt angeboten hatte.

31 Fälle sexueller Gewalt vorgeworfen

Der Geistliche soll zwischen 1993 und 1999 in 31 Fällen an seinen drei minderjährigen Nichten sexuellen Missbrauch verübt haben, so der Vorwurf. Damals war der beschuldigte Priester in Gummersbach tätig. Die betroffenen Nichten waren zum mutmaßlichen Zeitpunkt der Taten zwischen sieben und 13 Jahre alt. 

Drei der insgesamt 31 Fälle werde werden von der Staatsanwaltschaft als schwer eingestuft, weil es – so wörtlich – "zum Beischlaf oder beischlafähnlichen Handlungen gekommen sein soll". 

Am heutigen Dienstag berichteten Medien, dass Pfarrer U. kürzlich wegen eines weiteren Falles angeklagt wurde, demnach er im Januar 2011 zwei Mal ein weiteres, damals elfjähriges Mädchen missbraucht haben soll. Ob das Landgericht diese Vorwürfe noch mitverhandeln wird, soll kurzfristig entschieden werden.

Gegenüber der "Oberbergischen Volkszeitung" zeigte sich Kreisdechant Christoph Bersch erschüttert. Viele Menschen hatten den mutmaßlichen Missbrauchstäter über lange Jahre als Pfarrer, Kreisjugendseelsorger und Krankenhausseelsorger erlebt. Es sei nun nur schwer, mit den Vorwürfen gegen ihn umzugehen. Bersch wörtlich:

"Für viele war er über lange Jahre Beichtvater. Einer, den sich manche sogar als Pfarrer ausgesucht haben und ihm in seine Gemeinde gefolgt sind, weil er für sie für eine liberalere Kirche stand."

Verschiedene Presseberichte hatten schon früh die Frage der Rolle des heutigen Erzbischofs Stefan Heße in seiner Zeit als Personalchef des Erzbistums Köln aufgeworfen. Laut der "Bild"-Zeitung und anderen Medien sei der Heße in "Erklärungsnot" geraten, was den Fall von Pfarrer U. betreffe.

Ende Oktober 2020 teilte das Erzbistum Köln mit, dass einige "in der Öffentlichkeit diskutierte Informationen nicht belastbar sind, teilweise Interpretationen darstellen und sich Sachverhalte vermischen".

CNA Deutsch hat die Stellungnahme im Wortlaut dokumentiert.

Vor über zehn Jahren war schon einmal gegen Pfarrer U. ermittelt worden. Nach Medienberichten soll eine der Nichten im Juni 2010 Anzeige erstattet haben. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren aufgenommen hatte, hatte der damalige Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, den beschuldigten Pfarrer U. beurlaubt. Der damalige Personalchef Stefan Heße überreichte ihm die Entpflichtungsurkunde.

Wie unter anderem die "KNA" berichtet hat, soll Heße in einer von ihm unterzeichneten Notiz seine Sekretärin beauftragt haben, kein Protokoll anzufertigen, "da dieses beschlagnahmefähig wäre". Später erklärte Heße, er könne sich nicht erklären, wie seine Unterschrift auf dieser Notiz gelandet sei.

Bereits 2011 musste die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wieder einstellen, nachdem die Nichte ihre Anzeige zurückzog – Berichten zufolge offenbar auf Druck der Familie. In diesem Zeitraum soll Pfarrer U. wieder straffällig geworden sein.

Berichten zufolge soll Personalchef Heße mit dem damaligen Generalvikar Dominikus Schwaderlapp, dem Offizial Günter Assenmacher und der Justiziarin entschieden haben, dass nichts mehr getan werden könne. Meisner hatte Pfarrer U. daraufhin wieder als Krankenhausseelsoger eingesetzt.

Der heutige Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, hatte den Fall im Jahr 2018 wieder ans Tageslicht geholt und nach Rom und an die Staatsanwaltschaft gemeldet. Gleichzeitig untersagte Woelki dem Beschuldigten die weitere Ausübung der Seelsorge.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Gutachten stellt "Pflichtverletzungen" fest

Wie das im März in Köln vorgestellte Missbrauchsgutachten offenlegte, entfallen nach Einschätzung der Experten auf Erzbischof Stefan Heße elf Pflichtverletzungen in neun Aktenvorgängen: Der ehemalige Personalchef und Generalvikar in Köln hat laut Untersuchung ingesamt sechs Mal bei der Aufklärung und zwei Mal bei der Opferfürsorge sowie drei Mal bei der Meldung nicht korrekt gehandelt. Keine der Pflichtverletzungen habe zu einer Strafvereitelung geführt, so der Leiter der Untersuchung, Professor Björn Gercke.

Heße selbst hatte sich nach eigenen Angaben bereits im November 2020 an Rom gewandt und um eine Prüfung gebeten (CNA Deutsch hat berichtet). "Auf meine Bitte hin soll Rom prüfen, ob die dann vorliegenden Untersuchungsergebnisse Auswirkungen auf mein Amt als Erzbischof in Hamburg haben", so der Erzbischof damals.

In der Zwischenzeit hatte der Geistliche ebenfalls bekanntgegeben, sein Amt im "Zentralkomitee der deutschen Katholiken" (ZdK) ruhen zu lassen, bis die Vorwürfe geklärt sind.

Papst nimmt Rücktritt von Heße nicht an

Erzbischof Heße hatte im März diesen Jahres sein Amt zur Verfügung gestellt, nachdem das vom Kölner Erzbistum in Auftrag gegebene Missbrauchsgutachten dem früheren Personalchef der Erzdiözese mehrere Verfehlungen im Umgang mit Missbrauchstätern vorgeworfen hat. Wie CNA Deutsch berichtete, hat Papst Franziskus den Amtsverzicht Heßes schließlich abgelehnt. 

In der Diskussion über die Entscheidung von Papst Franziskus hat sich daraufhin nicht nur der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sondern auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zu Wort gemeldet.

Während Bätzing "dankbar" für die Entscheidung des Papstes ist, erklärte das ZdK diese als – so wörtlich – einen "Schlag ins Gesicht für Betroffene von sexueller Gewalt" durch Papst Franziskus (CNA Deutsch hat berichtet).

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