Wie das Synodalpräsidium „Gaudium et spes“ im „Orientierungstext“ deutet
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI. – Teil 18
Die Rede von „systemischen Ursachen“ deutscher Bischöfe bleibt nebulös.
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI. – Teil 17
Das Münchner Gutachten in der Diskussion
Abtreibung in Deutschland: Ein Gastkommentar zur Debatte um Paragraph 219a
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI. – Teil 16
Mitten in der Omikron-Welle der Corona-Pandemie hat das Synodalpräsidium verfügt und erneut ein höchst spezielles Demokratieverständnis offenbart.
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI. – Teil 15
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI. – Teil 14
Eine weihnachtliche Betrachtung zum Jahresschluss
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI. – Teil 13
Anmerkungen zu „Traditionis custodes“ und den „Responsa ad dubia“
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI. – Teil 12
Warum Kardinäle keine „Quertreiber im Team des Papstes“ sind
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI. – Teil 11
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI. – Teil 10
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI. – Teil 9
Lebensschutz heute – oder „Mehr Fortschritt wagen“? / von Thorsten Paprotny Anmerkungen zum „Koalitionsvertrag“ Heute wurde der „Koalitionsvertrag“ der sogenannten „Ampel“ als Fortschrittsprogramm öffentlich vorgestellt und inszeniert. Christen, Andersgläubige und für den Lebensschutz einstehende Agnostiker können auf Seite 116 explizit lesen, was offenbar als „Fortschritt“ verstanden wird: „Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“ Dass Ärzte künftig mit dem Thema „Schwangerschaftsabbruch“ vertraut sein müssen oder zu einer Fortbildung verpflichtet werden können, zeigt an, dass die Aufgaben des Heilberufes offenbar umgedeutet werden. Dass grundsätzlich die „Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen“ als Element einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung“ angesehen wird und Beratungsgespräche mit Schwangeren in den Raum der Virtualität verlagert werden, stimmt sicher nicht nur Katholiken mehr als nachdenklich. Anders gesagt: Ich hoffe, dass Katholiken, Kleriker wie Weltchristen, diesen Koalitionsvertrag genau lesen. Auch viele Protestanten wird und sollte das empören. Man mag erahnen, was hinsichtlich Suizidbeihilfe noch verfügt werden wird. Und wie stehen Sie, liebe Schwestern und Brüder im Glauben, zum Lebensschutz? Ich halte es mit dem Regensburger Bischof Dr. Voderholzer, der beim Gottesdienst, mit dem am 16. September 2017 der Berliner „Marsch für das Leben“ endete, an die Verfassung erinnerte und in seiner Predigt ausführte: „Das Grundgesetz unseres Landes hat – unter dem Eindruck der Folgen einer menschenverachtenden Ideologie – im ersten Artikel festgehalten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der staatlichen Gewalt.“ In Artikel 2 heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) Diese Rechte gelten für das Leben jeder menschlichen Person vom ersten Augenblick der Empfängnis bis zu ihrem letzten Atemzug, unabhängig davon, ob die betreffende Person den ästhetischen, ökonomischen oder sonstigen Erwartungen und Vorstellungen anderer oder der Gesellschaft entspricht. Jede menschliche Person ist ein Zweck an sich selbst, darf dementsprechend auch nicht anderen Interessen geopfert werden. Diese elementaren Einsichten, erarbeitet vor allem von der großen deutschen Philosophie, sind der menschlichen Vernunft evident. Und sie gehören zum Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaft. Wir sollten sie und ihren philosophisch einsichtigen Geltungsanspruch nicht leichtfertig preisgeben und uns nicht zu früh auf die Position des Glaubens stützen. Das Thema Lebensrecht ist nicht erst ein christliches Thema, es ist ein Menschheitsthema. Es geht um das Recht, um die Anerkenntnis des Rechtes anderer, die meinem Handeln Grenzen setzen. Und es geht letzten Endes um das Funktionieren des Rechtsstaates.“ Damit hat Bischof Voderholzer ein ganz anderes, nämlich das wahre Fortschrittsprogramm charakterisiert – für Christen, Andersgläubige und Agnostiker.
Eine geistliche Betrachtung zum Christkönigssonntag