Redaktion - Donnerstag, 30. Januar 2025, 9:00 Uhr.
Laut Irme Stetter-Karp, der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, „überschreiten“ die Pläne von CDU und CSU zur Migration „Grenzen der politischen Kultur“.
„Die Unionsanträge zur Inneren Sicherheit und zur Migrationspolitik vom Mittwoch dieser Woche als auch der Gesetzentwurf, zu dem die Union am Freitag im Bundestag Zustimmung haben will, überschreiten Grenzen der politischen Kultur und gleichzeitig werden damit die Probleme nicht gelöst“, sagte Stetter-Karp gegenüber der Augsburger Allgemeinen.
Friedrich Merz, der Kanzlerkandidat der Unionsparteien, „verlässt wissentlich in der Frage des Asylrechts den Boden des Grundgesetzes und verletzt aus offenbar wahlkämpferischen Motivationen den Grundsatz der Menschenwürde, die für alle gilt“, verurteilte die ZdK-Präsidentin den katholischen CDU-Politiker. Merz handle „innerhalb der Europäischen Union unsolidarisch und verletzt Europarecht. Das kann sich Deutschland in der aktuellen weltpolitischen Lage schlicht nicht leisten.“
CDU und CSU bedienten „die von der AfD genährten Stereotype, nach denen alle Probleme Deutschlands von den Migranten verursacht seien“, so Stetter-Karp.
Konkret bezog sich die ZdK-Präsidentin auf zwei Anträge der Unionsparteien. Ein Antrag ist überschrieben mit „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“ und umfasst 27 Punkte. Die AfD hatte im Vorfeld erklärt, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Ein weiterer Antrag trägt den Titel „Fünf Punkte für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration“. Diesem Antrag stimmte die AfD am Mittwoch zu.
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Der Fünf-Punkte-Plan fordert etwa dauerhafte Kontrollen an allen deutschen Grenzen und eine Zurückweisung aller Personen, die keine gültigen Einreisedokumente mit sich führen. Dies gelte auch für Personen, die Asyl beantragen wollen, da die anderen EU-Staaten bereits sicher seien, es also keinen Grund gebe, bis nach Deutschland weiterzuziehen. Es müsse außerdem regelmäßig zu Abschiebungen kommen, wobei ausreisepflichtige Personen bis zur Abschiebung festzusetzen seien.
Neben den beiden Anträgen mit fünf bzw. 27 Punkten soll es am Freitag auf Betreiben von CDU und CSU auch zu einer Abstimmung über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz kommen, das ähnliche gesetzliche Regelungen – und deren Vollzug – vorsieht wie in den Anträgen angesprochen.
Zur Migration erklärte die Päpstliche Kommission Justitia et Pax bereits 1988: „Natürlich ist es Sache der für das Gemeinwohl verantwortlichen öffentlichen Stellen, die Zahl der Flüchtlinge oder Einwanderer zu bestimmen, die ihr Land aufnehmen kann, wobei sie ihre Beschäftigungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven, aber auch die Dringlichkeit der Not anderer zu berücksichtigen haben. Desgleichen muß der Staat dafür sorgen, daß kein ernsthaftes soziales Ungleichgewicht entsteht, mit dem soziologische Ablehnungsphänomene einhergingen, wie sie sich etwa einstellen können, wenn eine übermäßig starke Konzentration von Personen einer anderen Kultur unmittelbar die Identität und Gebräuche der sie aufnehmenden Gemeinschaft zu bedrohen scheint.“
Papst Benedikt XVI. verwies zum Welttag des Migranten und Flüchtlings im Jahr 2011 auf „das Recht, die Einwanderungsströme zu regeln und die eigenen Grenzen zu schützen, wobei die gebührende Achtung gegenüber der Würde einer jeden menschlichen Person stets gewährleistet sein muß. Die Einwanderer haben darüber hinaus die Pflicht, sich im Gastland zu integrieren, seine Gesetze und nationale Identität zu respektieren.“