Leitlinien zum Umgang mit antijüdischen Bildwerken in Kirchen veröffentlicht

Tympanon-Mosaik
CC BY-SA 3.0

Fünf katholische Bistümer und drei protestantische Landeskirchen haben gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit antijüdischen Bildwerken in und an Kirchen veröffentlicht. Demnach sollen die Bilder entweder entfernt oder durch Verhüllung unsichtbar gemacht werden. In weniger relevanten Fällen kann auch eine kritische Kommentierung oder Kontrastierung erfolgen.

Zu den fünf katholischen Bistümern gehören die Erzbistümer Köln und Paderborn sowie die Bistümer Aachen, Münster und Essen. Die (Erz-)Bischöfe und die evangelischen Kirchenleitungen erklärten gemeinsam: „Wir werden uns zunehmend bewusst, dass der christliche Antijudaismus dem modernen Antisemitismus einen fruchtbaren Boden bereitet hat.“

Vor diesem Hintergrund stelle man sich „der Verantwortung der Aufarbeitung“. Die Bistümer und Landeskirchen wollen dazu ermutigen, „vor Ort bewusst und gut begründet mit den Objekten umzugehen“, so die Erklärung.

Ein konkretes Beispiel für solche Bilder ist etwa das Mosaik an der Dortmunder Heilig-Kreuz-Kirche, das die Allegorien Ecclesia (stolze Kirche) und Synagoga (gebeugte Synagoge mit zerbrochener Lanze) darstellt. Ein weiteres Beispiel sind die sogenannten „Judensäue“ am Regensburger Dom, die Juden in erniedrigender Pose mit einem Schwein zeigen. In vielen spätmittelalterlichen Altarbildern werden Juden pauschal als „Gottesmörder“ dargestellt.

„Sobald Religionen für sich einen Ausschließlichkeitsanspruch erheben, finden sich Zeugnisse, welche die vermeintliche Überlegenheit des eigenen Glaubens gegenüber anderen Glaubensformen und Religionen herausstellen“, heißt es in der Einleitung der Leitlinien.

Die katholische Kirche erhebt beispielsweise den Anspruch, die von Christus gegründete und einzig wahre Kirche zu sein. Dieser Ausschließlichkeitsanspruch gründet auf der Überzeugung, dass Christus seine Vollmacht zur Verkündigung und Sakramentenspendung allein der Kirche anvertraut hat (Mt 16,18–19). 

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„So wie das sich entwickelnde Christentum häufig aus jüdischen Perspektiven als häretische, ja gotteslästerliche Strömung galt, wurde das Judentum von weiten Teilen der christlichen Gesellschaft bald als eine überholte Stufe der Offenbarung angesehen“, so die Leitlinien weiter.

Auch wenn aufgrund der „Herkunft des Christentums“ nicht „komplett mit dem Judentum gebrochen wurde“, so sei doch eine „fortschreitende Abgrenzung zu konstatieren“, die eine eigene „Überlegenheit“ legitimieren sollte, erklärt das Dokument weiter. Im westlichen Christentum seien „nach Phasen gewisser Toleranz“ regionale „Wellen antijüdischer Abgrenzung festzustellen“.

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Den Richtlinien zufolge gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit antijüdischen Bildwerken umzugehen. Demnach sollen die Bilder entweder entfernt oder durch Verhüllung unsichtbar gemacht werden. In weniger relevanten Fällen kann auch eine kritische Kommentierung oder Kontrastierung erfolgen.

„Ein Impuls ist oft, diskriminierende, unliebsame Zeugnisse der Vergangenheit abzunehmen oder zu entfernen“, so das Dokument weiter. Handle es sich um ein „Objekt im liturgischen Vollzug“, so sei die „Entfernung des Objektes oftmals zu empfehlen“.

Die bloße Entfernung reiche jedoch nicht aus: „In einem hierzu geeigneten Museum könnte eine kritische Auseinandersetzung mit dem Objekt und seiner Aussage erfolgen und in ein museumspädagogisches Konzept eingebunden werden“, so die Richtlinien.

Eine weitere Art des Umgangs mit solchen Bildwerken könne eine Sichtstörung sein. Hierbei werde der direkte Blick auf das Objekt „genommen“, die „verletzende Dimension für Jüdinnen und Juden gebrochen“.