Gottesdienste im Fernsehen und Internet: Was ist erlaubt und was nicht?

Symbolbild
Rudolf Gehrig / CNA Deutsch

Der Kirchgang ist in diesem Jahr grundsätzlich möglich: In den meisten Pfarreien werden auch während der Kar- und Ostertage die Priester die heiligen Messen öffentlich feiern. Dennoch raten mehrere Bischöfe in der aktuellen Situation der Coronavirus-Pandemie dazu, unter Umständen auf die Teilnahme an diesen Gottesdiensten zu verzichten und lieber über das Fernsehen und das Internet die heiligen Tage zu begehen (CNA Deutsch hat berichtet).

In dieser Übersicht klärt CNA Deutsch die wichtigsten Fragen.

Erfülle ich die Sonntagspflicht, wenn ich die heilige Messe im Fernseher verfolge?

Diese Frage hat CNA Deutsch zum Auftakt der Covid-19-Pandemie dem Kirchenrechtler Gero Weishaupt gestellt (hier zum kompletten Interview). Seine Antwort lautete:

"Die Sonntagspflicht besteht nicht mehr, wenn jemanden einen legitimen Grund hat, sie nicht zu erfüllen. Es geht bei der Sonntagspflicht um die Heiligung des Sonntages. Die Höchstform der Sonntagspflicht ist natürlich die Feier der sonntäglichen Messe. Aber es kann Gründe geben, in denen mir das nicht möglich ist. Denken Sie zum Beispiel an Katholiken, die am Sonntag im Bereich der Krankenpflege tätig sind und dadurch zeitlich keine Gelegenheit haben, einen Sonntagsgottesdienst zu besuchen, auch nicht eine Vorabendmesse. Entsprechendes gilt auch für andere Berufsgruppen. Es muss ein legitimer Grund vorliegen, der mich daran hindert, den Sonntag durch die Mitfeier der heiligen Messe zu heiligen. Nur ein legitimer Grund entbindet mich von der Sonntagspflicht. Das gilt um so mehr in Zeiten einer Pandemie."

Weishaupt sagt außerdem:

"In solchen Situationen kann man den Sonntag durch Gebete, Schriftlesung, Messen über Fernsehen und Livestream heiligen. Man muss das allerdings nicht, denn durch die vor Gott und seinem Gewissen vorgenommene "Selbstdispens" (Epikeia) von der Sonntagspflicht, weil eine legitimer Grund dafür besteht, bin ich nicht daran gebunden. Sie besteht für mich nicht, solange der legitime Grund dauert. Die Dispens seitens der Bischöfe bezweckt hingegen eine Befreiung von der Sonntagspflicht für alle Gläubige der Diözese."

Kann ich dennoch "heimlich" einen Präsenzgottesdienst besuchen, obwohl mein Heimatbischof dies untersagt?

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Falls es eine entsprechende Anordnung durch den Bischof oder den Generalvikar gibt, dass keine Präsenzgottesdienste stattfinden dürfen, weil beispielsweise ein bestimmter Inzidenzwert überschritten wurde, ist es dem Gläubigen nicht gestattet, sich dieser Anordnung zu widersetzen.

Priester, die trotz einer solchen Anweisung des Bischofs ihre Kirche öffnen, handeln in diesem Falle gegen eine bischöfliche Anordnung und damit auch gegen ihr bei der Priesterweihe geleistetes Gehorsamsversprechen. 

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Die "moralische Verantwortung", ob Präsenzgottesdienste stattfinden können oder nicht, trägt also letztlich der Bischof als Leiter seiner Diözese.

Wie kann ich die Heilige Messe am Bildschirm würdig mitfeiern?

Vor etwa einem Jahr haben wir hier ein paar wichtige Tipps für die würdige Teilnahme an Fernsehgottesdiensten zusammengestellt.

Was sagt die deutsche Bischofskonferenz zu den Gottesdienstübertragungen?

Die deutsche Bischofskonferenz hat 2002 eine Arbeitshilfe mit dem Titel "Leitlinien für die mediale Übertragung von gottesdienstlichen Feiern" veröffentlicht, die 2007 erneut überarbeitet wurde. Darin heißt es, dass die mediale Übertragung gottesdienstlicher Feiern für die Kirche eine Möglichkeit ist zu vermitteln, was das Besondere ihres Angebotes ist:

  • das Bekenntnis zu Jesus, dem Christus;

  • die Erfahrung von Heil, das der Gottesdienst durch das Gedächtnis Jesu vermittelt;

  • die Gemeinschaft, die "Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen" teilt und trägt;

  • die Erschließung von (Lebens-) Werten, die den Einzelnen und sein Miteinander in der Gesellschaft herausfordern, ihn aber auch zu tragen vermögen.

Die Leitlinien sprechen auch von einem klaren "Evanglisierungsauftrag der Kirche". Zu diesem gehöre es auch, "alle Mittel zu gebrauchen, durch die Menschen die Botschaft Jesu erfahren können und durch die sie auf das aufmerksam werden, was diese Botschaft bewirkt".

Jedes Medium sei "auf seine Weise geeignet, die verkündete, gefeierte und gelebte Botschaft weiterzugeben". Da die Medien allerdings häufig nur "die Außenseite" sähen und Religion "dabei vorzugsweise in ihrer Wirkung und nicht in ihrem Selbstverständnis wahrgenommen" werde, entstehe durch die Öffentlichkeit einer pluralen Gesellschaft ein  "heilsamer Druck (...) das Typische, das entscheidend und unterscheidend Christliche, darzustellen."

Wörtlich lautet der Auftrag:

"Die Kirche lebt in einer Mediengesellschaft und ist Teil dieser Mediengesellschaft. Will sie am öffentlichen Gespräch durch die Medien teilnehmen, muss sie eine 'Sprache' sprechen, die verstanden wird. Sie muss Ereignisse deuten und Sinn vermitteln. Sie muss von jenen Themen sprechen, die die anderen verschweigen."

Wie "echt" ist meine Teilnahme an einem Fernsehgottesdienst?

Die Arbeitshilfe der deutschen Bischofskonferenz weist daraufhin, dass auch eine virtuelle Mitfeier einer Heiligen Messe "echte Akte des Glaubens hervorrufen und sie zu vertiefter Gottesbeziehung führen" können. "Diese inneren Akte, die sich auch in Handlungen äußern können, ersetzen aber nicht die persönliche Anwesenheit, die für gottesdienstliche Feiern als Versammlungen des Gottesvolkes konstitutiv ist", heißt es weiter.

Das Medium überbrücke durch die Live-Übertragung lediglich die räumliche Trennung zwischen der kirchlichen Feier am Ort und den via Medium intentional Mitfeiernden. Einen Einfluss auf die persönliche Gottesbeziehung sollte dies derweil nicht haben. Wörtlich heißt es:

"Das technische Medium ist nicht Ursache für diese Gottesbeziehung, sondern Hilfsmittel und Ursache dafür, dass sich die Rezipienten zum selben Zeitpunkt an der Feier der Kirche geistlich beteiligen können. Die geistliche Qualität dieser Teilnahme ist nicht abhängig vom Medium, sie wird von Gott geschenkt. Die Rezipienten können sich bewusst auf das vermittelte Geschehen einlassen oder sich ihm zum Teil oder ganz verweigern – genauso wie auch die Mitfeiernden am Ort."

Was sind die Anforderungskriterien an eine Live-Übertragung?

Auch dazu macht die Bischofskonferenz konkrete Angaben. Voraussetzung für eine gelungene Gottesdienst-Übertragung sei "Authentizität, Glaubwürdigkeit und Professionalität". Als Beispiele werden angeführt:

  • Authentisch ist es, wenn eine Gemeinde mit ihren eigenen Möglichkeiten die gottesdienstliche Feier gestaltet.

  • Glaubwürdig sind Priester und Gemeinde, wenn erkennbar ist, dass sie hinter dem stehen, was sie sagen und tun. Nicht glaubwürdig ist es, wenn Kinder Fürbitten vortragen, deren Anliegen und Sprache nicht kindgemäß sind.

  • Professionell ist es, wenn eine Gemeinde für eine Gottesdienst-Übertragung mehr vorbereitet und probt als für Gottesdienste, die nicht übertragen werden. Zur Professionalität eines Fernsehteams gehört es, dass es sich auf das spezifische Geschehen der liturgischen Feier einstellt.

Muss eine Gottesdienst-Übertragung unbedingt live sein oder reicht auch eine Aufzeichnung, die später gesendet oder veröffentlicht wird?

Nach den Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz sind aufgezeichnete Gottesdienste zwar erlaubt, eine "intentionale Teilnahme an diesem früheren Gottesdienst" sei dann jedoch "nicht mehr möglich". "Die Ausstrahlung verliert den gottesdienstlichen Charakter zugunsten einer religiösen Dokumentations- oder Informationssendung", heißt es in der Arbeitshilfe.

"Eine so bearbeitete oder gekürzte Gottesdienstaufzeichnung kann durchaus Stunden oder Tage später ausgestrahlt werden. Dann ist sie aber keine Gottesdienst-Übertragung, sondern eine Dokumentations- oder Informationssendung über einen vergangenen Gottesdienst und muss auch ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein."

Die Bischofskonferenz mahnt außerdem, dass es "ebenso unwürdig" sei, "Gottesdienste auf Vorrat zu produzieren und diese bei Bedarf als 'Gottesdienst-Übertragung' vom Band abzuspielen. Dadurch verlöre die Sendung ihren gottesdienstlichen Charakter und wäre keinesfalls eine Gottesdienst-Übertragung". Jede Einladung zum Mitbeten und gegebenenfalls geistlichen Mitfeiern mit der Gemeinde am Ort stelle eine "geistlich-theologische Realität" dar, mit der eine "reale Gebetsgemeinschaft" begründet wird. Durch das Abspielen eines Bandes sei eine solche jedoch nicht gegeben.

Grundsätzlich muss eine Übertragung "live und vollständig" sein, wenn sie gottesdienstlichen Charakter haben soll, heißt es wörtlich:

"Soll durch die Übertragung eines Gottesdienstes die geistliche Teilnahme an diesem Ereignis ermöglicht werden, muss der Gottesdienst sowohl im Radio wie im Fernsehen und im Internet live und vollständig übertragen werden (vgl. die Partikularnorm der DBK zu can. 772 §2 CIC vom 01. 01. 1996, Nr. 6: 'Messfeiern dürfen nur live und nur vollständig übertragen werden.'). Nur die gleichzeitige und vollständige Übertragung wird der Würde des Anlasses voll gerecht und ermöglicht den Mitfeiernden zu Hause die intentionale Teilnahme an eben dieser gottesdienstlichen Feier."

Die Bischofskonferenz bezeichnet es als eine "theologisch unerträgliche Fiktion", wenn beim Abspielen eines aufgezeichneten Gottesdienstes den Gläubigen "die Möglichkeit suggeriert würde, als ob sie mit der Übertragungsgemeinde mitbeten und mitfeiern könnten". Deshalb lautet die Anweisung:

"Die Wahrhaftigkeit gebietet es, den jeweiligen medienspezifischen Charakter einer Sendung für die Rezipienten klar und eindeutig kenntlich zu machen durch die Programmankündigung bzw. die Anmoderation und Abmoderation der Sendung. Keinesfalls darf den Rezipienten vorgetäuscht werden, sie würden an einer Live-Übertragung teilnehmen, während eine Aufzeichnung abgespielt wird. In seriösen Sendeanstalten wird großer Wert darauf gelegt, Aufzeichnungen und Live-Sendungen als solche zu kennzeichnen."

Wo kann ich während der Kar- und Ostertage an Fernsehgottesdiensten teilnehmen?

Viele Diözesen bieten mittlerweile eigene Internet-Livestreams an. Auch der von den Diözesen finanziell unabhängige katholische Fernsehsender EWTN.TV hat sein Angebot an Live-Übertragungen erheblich erweitert. Geplant sind unter anderem Live-Übertragungen aus Rom, Jerusalem, dem Kölner Dom und auch aus Heiligenkreuz.

EWTN.TV sendet nicht nur über Satellit, sondern bietet auch einen Internet-Livestream an. Eine Übersicht zu den einzelnen Übertragungen finden Sie hier.

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