Köln - Freitag, 20. März 2020, 9:04 Uhr.
Die Corona-Pandemie stellt aktuell auch das kirchliche Leben auf den Kopf. Mittlerweile sind nicht nur in Italien, sondern auch im deutschsprachigen Bereich die öffentlichen Sonntagsmessen abgesagt worden. Teilweise wurde eine Ausgangssperre verhängt und viele Katholiken fürchten nun, dass sie von den Sakramenten abgeschnitten werden (informieren Sie sich hier über die aktuellsten Entwicklungen).
CNA Deutsch sprach mit Gero Weishaupt über die wichtigsten Fragen zum Sakramentsempfang während der Corona-Krise. Dabei geht es auch um die Sonntagspflicht, die geistige Kommunion, die Beichtpraxis und die Gültigkeit von Fernseh-Gottesdiensten.
Weishaupt ist hauptamtlicher Diözesanrichter am Erzbischöflichen Offizialat des Erzbistums Köln und Experte für Kirchenrecht.
Sonntagspflicht
Momentan wurden vielerorts die öffentlichen Messen abgesagt. Ist die Praxis rechtens? Welche Gründe müssen vorliegen, damit die Bischöfe das Kirchenvolk von der Messe "ausschließen" kann?
Es müssen gerechte und vernünftige Gründe vorliegen (can. 90 § 1), denn die Bischöfe befreien von einem zentralen Kirchengebot ausnahmslos alle Katholiken. Die gegenwärtige Coronakrise ist sogar noch ein sehr schwerwiegender Grund. An Warnungen der Politiker, Mediziner und Virologen gibt es nichts zu deuteln. In einer solchen schwerwiegenden Notlage ist es ganz und gar rechtens und eine Forderung der Vernunft, Gottesdienste auszusetzen. Mit diesen bischöflichen Maßnahmen erteilen die Bischöfe allen Gläubigen zugleich die Freistellung (Dispens) von der Sonntagspflicht.
Welche Möglichkeiten bleiben mir, wenn der Bischof von der Sonntagspflicht dispensiert?
Die geistige Kommunion.
Das Beten zuhause.
Das Lesen und Meditieren biblischer Texte, vor allem der Schriftlesungen des jeweiligen Sonntages, und der für die Messe eignen Texte (Proprientexte), sofern sie zu Verfügung stehen. Die einzelnen Bistümer und Pfarreien sollten diese Texte im Internet zugänglich machen, sofern sie es nicht schon getan haben.
Und es gibt die Möglichkeit der Mitfeier der heiligen Messe am Fernseher oder via Livestream im Internet.
Erfülle ich die Sonntagspflicht, wenn ich die heilige Messe im Fernseher verfolge?
Die Sonntagspflicht besteht nicht mehr, wenn jemanden einen legitimen Grund hat, sie nicht zu erfüllen. Es geht bei der Sonntagspflicht um die Heiligung des Sonntages. Die Höchstform der Sonntagspflicht ist natürlich die Feier der sonntäglichen Messe. Aber es kann Gründe geben, in denen mir das nicht möglich ist. Denken Sie zum Beispiel an Katholiken, die am Sonntag im Bereich der Krankenpflege tätig sind und dadurch zeitlich keine Gelegenheit haben, einen Sonntagsgottesdienst zu besuchen, auch nicht eine Vorabendmesse. Entsprechendes gilt auch für andere Berufsgruppen. Es muss ein legitimer Grund vorliegen, der mich daran hindert, den Sonntag durch die Mitfeier der heiligen Messe zu heiligen. Nur ein legitimer Grund entbindet mich von der Sonntagspflicht.
Das gilt um so mehr in Zeiten einer Pandemie. In solchen Situationen kann man den Sonntag durch Gebete, Schriftlesung, Messen über Fernsehen und Livestream heiligen. Man muss das allerdings nicht, denn durch die vor Gott und seinem Gewissen vorgenommene "Selbstdispens" (Epikeia) von der Sonntagspflicht, weil eine legitimer Grund dafür besteht, bin ich nicht daran gebunden. Sie besteht für mich nicht, solange der legitime Grund dauert. Die Dispens seitens der Bischöfe bezweckt hingegen eine Befreiung von der Sonntagspflicht für alle Gläubige der Diözese.
https://twitter.com/ErzbischofKoeln/status/1240217602162601984?s=20
Handelt ein Priester ungehorsam, wenn er dennoch die heilige Messe feiert und die Kirchentür "versehentlich" offen lässt, damit Mitglieder der Gemeinde "zufällig" in die Kirche kommen und am Gottesdienst beiwohnen können? Macht sich ein Gläubiger schuldig, wenn er trotz seines Wissens um die Ansteckungsgefahr an solchen "illegalen" öffentlichen Messen teilnimmt?
Ja, ein Priester handelt in diesem Falle gegen eine bischöfliche Anordnung. Und ein Gläubiger macht sich moralisch schuldig, wenn er trotz seines Wissens um Ansteckungsgefahr an sollen "illegalen" Messen teilnimmt.
Vereinzelt kursieren Aufrufe zum "zivilen Ungehorsam": Gläubige wollen weiterhin die heilige Messe besuchen, die Mundkommunion praktizieren und sich trotzdem in großen Gruppen treffen, um zu beten oder die Messe zu schauen.
Das ist nicht nur ein Zeichen des Ungehorsams und der Dummheit, sondern auch noch unverantwortlich und asozial.
Mundkommunion oder Handkommunion?
Es wurde angeraten auf die Mundkommunion zu verzichten. Ist das sinnvoll?
Die Mundkommunion ist im Hinblick auf eine Berührung des Mundbereiches des Empfängers, vor allem durch den Kontakt mit der Zunge durch den Zelebranten, der nicht ganz ausgeschlossen werden kann, sehr riskant. Ein infizierter Zelebrant kann so den Empfängern, ein infizierter Empfänger den Zelebranten anstecken. Dieser kann das Virus auf den nächsten Empfänger übertragen.
Auch wenn der Zelebrant selber die Hände vor der Kommunionspendung desinfiziert hat, besteht die Gefahr, dass er durch Berührung des Mundbereiches eines Infizierten mit dem Virus erneut in Kontakt kommt und es so auf den folgenden Kommunikanten überträgt.
Aber ist die Handkommunion nicht ebenfalls riskant?
Ja, die Handkommunion nicht weniger riskant: Mit den Fingern berührt der Zelebrant die Hand des Empfängers. Wenn dieser vorher die mit einem Virus befallende Türklinke der Kirchentür oder die Kirchenbank berührt oder sonst wie mit dem Virus in Kontakt gekommen ist, überträgt er diesen über seine Hand auf die Hand beziehungsweise die Finger des Priesters. Dieser steckt dann den folgenden Kommunikanten an. Beide Formen des Kommunizierens sind also riskant.
Absolute Sicherheit hat man nur bei der geistigen Kommunion. Auch sollte das eucharistische Fasten für die Zeit von Corona bedacht werden. Sie bietet eine Chance, die Routine beim Kommunionempfang zu durchbrechen.
Dürfen die Bischöfe die Mundkommunion generell verbieten?
Die Bischöfe haben nicht die Möglichkeit, eine bestimmte Form zu verbieten, vor allem dann, wenn es sich wie im Fall der Mundkommunion nicht um eine durch Indult zugelassen Form des Kommunizierens handelt, sondern die eigentliche Weise des Kommunizierens ist. Sie ist allgemeines Gesetz, während die Handkommunion nur rechtens ist, weil sie durch Indult, also durch eine Art Privileg, einen Gnadenakt zugestanden worden ist.
Aber davon unabhängig können Bischöfe immer die Kommunionspendung aussetzen, wenn es dazu mindestens einen gerechten und vernünftigen Grund gibt. Niemand kann in Zweifel ziehen, dass die gegenwärtige Coronakrise einen vernünftigen Grund darstellt.
Krankensalbung
Momentan gibt es noch keine einheitliche Regelung bezüglich der Krankensalbung (CNA Deutsch hat berichtet). Muss ein Priester einem Infizierten die Krankensalbung spenden, wenn dieser es wünscht, auch auf die Gefahr hin, sich selbst zu infizieren?
Nein, das muss er nicht. Can. 843 § 1 des kirchlichen Gesetzbuches sagt: „Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die zu gelegener Zeit darum bitten…“ Die Bitte ist ungelegen, wenn eine Ansteckungsgefahr bei der Spendung besteht. Allerdings gibt es für die Krankensalbung eine andere Lösung. In can. 1000 § 2 sagt: „Der Spender vollziehe die Salbung mit eigener Hand, wenn nicht ein schwerwiegender Grund den Gebrauch eines Instrumentes rät.“ Ein schwerwiegender Grund ist eine ansteckende Krankheit. Es wäre allerdings dem Priester dringend anzuraten, bei Personen, die mit Corona infiziert sind, eine Schutzmaske zu tragen.
Trotz Corona-Virus und Quarantäne: So ist Krankensalbung weiter möglich https://t.co/O7L700zDZ9 #Pandemie #Covid_19 #COVID19 #coronavirusdeutschland
— CNA Deutsch (@CNAdeutsch) March 19, 2020
Die Beichte
Wie sieht eine verantwortungsvolle Beichtpraxis in Zeiten von Corona aus?
Anders als bei einem Sakramentale wie dem über die Medien gesendeten päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" setzt der Empfang eines Sakramentes die physische Anwesenheit von Spender und Empfänger voraus. Nur bei der Spendung des Ehesakramentes gibt es in besonderen Fällen davon eine Ausnahme (Eheschließung durch Stellvertreter: can. 1071 § 1 n. 1; sie erfordert die gesonderte Erlaubnis des Ortsordinarius: can. 1071 § 1).
Die Ohrenbeichte kann in einem Beichtstuhl stattfinden, sofern der direkte Kontakt mit dem Pönitenten durch ein durch Schutzschild oder ähnliches ausgeschlossen ist. Ein offenes Gitter ist vollkommen ungeeignet. In einem solchen Beichtstuhl darf die Beichte nicht stattfinden.
In einem Beichtzimmer ist die Beichte möglich, wenn eine Abstand von zwei Metern zwischen Spender und Empfänger garantiert ist und wenn sicher ist, dass weder der Spender noch der Empfänger Cornasymptome aufweist. Bei Coronapatienten hingegen sollte ein größerer Abstand gewahrt und Schutzmaske getragen werden. Dabei ist immer darauf zu achten, dass das Beichtgeheimnis gewahrt wird, also niemand die Beichte mithören kann.
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In den USA gibt es einen "Drive-In"-Schalter für die Beichte: Ein Priester sitzt auf einem Stuhl auf einem Parkplatz, die Pönitenten fahren mit dem Auto bis auf ein paar Meter an ihn heran und beichten aus dem Auto heraus. Ist das zulässig?
Auf jeden Fall.
Ist eine Beichte via Telefon gültig?
Für die Beichte ist die physische Anwesenheit sowohl des Priesters als auch des Pönitenten für die Gültigkeit der Beichte erforderlich. Beichte über Telefon, Internet etc. ist nicht möglich und ungültig.
Welche Möglichkeiten bleiben mir, wenn ich eine Todsünde beichten muss, aber keine Beichtmöglichkeit finde?
Vollkommene Reue mit dem festen und aufrichten Vorsatz, sobald die Krise vorüber ist, die sakramentale Beichte zu empfangen. Ohne diesen aufrichtigen Vorsatz ist die Reue nicht vollkommen. Eine andere Möglichkeit, die damit verwandt ist, ist die Erteilung der Generalabsolution. Sie setzt allerdings die physische Anwesenheit der Pönitenten voraus. Doch haben die Bischöfe – zurecht – die Feiern öffentlicher Gottesdienst verboten. Die Seelsorger sollen darum auf die Weckung vollkommener Reue unter der genannten Bedingung hinzuweisen.
Die geistige Kommunion
Darf ich die geistige Kommunion auch dann empfangen, wenn ich im Stand der Todsünde bin?
Man sollte in diesem Fall unbedingt zuerst eine vollkommene Reue wecken, verbunden mit dem aufrichtigen festen Vorsatz, so schnell wie möglich zu beichten. Unter dieser Voraussetzung wäre eine geistige Kommunion nicht ausgeschlossen, das heißt, die Sehnsucht nach dem Eucharistieempfang, der nun sakramental nicht möglich ist, in sich erwecken.
Ist die geistige Kommunion sowas wie "Eucharistie zweiter Klasse" oder ist Jesus dort genauso präsent?
"Eucharistie zweiter Klasse" ist sie sicher nicht, denn die geistige Kommunion vermittelt eben die Gnaden der heiligen Eucharistie.
Der Unterschied liegt in der Weise der Gnadenzuwendung. Diese werden nicht wie bei der sakramentalen Kommunion objektiv-sicher geschenkt, sondern durch das Verlangen nach dem eucharistischen Herrn in den Gestalten der heiligen Eucharistie, Brot und Wein. Damit sind aber die Gnaden abhängig von der subjektiven Disposition des Gläubigen, und damit nicht absolut sicher. Nur Ii dem Maße wie ich frei bin von Sünden und erfüllt bin von der Sehnsucht nach Christus im heiligen Sakrament, empfange ich die Gnaden der heiligen Eucharistie vollumfänglich.
Christus ist bei der geistigen Kommunion gewiss nicht real gegenwärtig wie im Sakrament, aber er wendet die Gnaden der Eucharistie geistig - also nicht durch die eucharistischen Gestalten des Sakrament (Brot und Wein) - dem Gläubigen zu. Die physische Gegenwart Christi bleibt einzig und allen immer an den sakramentalen Gestalten gebunden. Die eucharistischen Gestalten von Brot und Wein fehlen bei der geistigen Kommunion. Wer geistig kommuniziert, hat durch seine Sehnsucht zum eucharistischen Herrn einen geistigen Bezug zu den eucharistischen Gestalten. Wo der nicht geben ist, liegt keine geistige Kommunion vor.
Ich rate den Leuten immer, sich im Geiste nach dem eucharistischen Herrn, der im Tabernakel mit seiner Gottheit und Menschheit, mit Leib und Seele unter den Gestalten der heiligen Hostie gegenwärtig ist, auszuschauen und sehnsüchtig nach ihm zu verlangen. Und wenn die geistige Kommunion praktiziert wird, während in der Kirche die heilige Messe gefeiert wird, sollen die Gläubigen geistig auf den eucharistischen Herrn auf dem Alter in der Messe blicken.
Es wäre darum auch gut, wenn die Gläubigen durch das Läuten der Glocke während der Wandlung auf den Augenblick der realen Gegenwart des Herrn unter den sakramentalen Gestalten der heiligen Eucharistie aufmerksam gemacht würden. Wer es kann, sollte sich dann auch zuhause knien und in Stille sich mit dem Herrn vereinigen.
Ostern
Der Papst wird die Ostermesse ohne die Gläubigen vor Ort feiern. Wie steht es um das dritte Kirchengebot ("Du sollst mindestestens während der österlichen Zeit oder in Todesgefahr die Heilige Kommunion empfangen"), wenn auch in vielen anderen Bistümern die öffentliche Osterliturgie ausfallen sollte?
Grundsätzlich kann die Kirche von allen Kirchengeboten, sofern sie nicht göttlichen Rechts sind, dispensieren. Es handelt sich hier um das dritte rein kirchliche Gebot. Zunächst gilt dieses Gebot immer.
Aber aus gerechten und vernünftigen Gründen – und das ist die gegenwärtige Krise zweifelsohne – kann der Papst für die Weltkirche, eine Bischofskonferenz für ihren Bereich oder ein Bischof für seine Diözese davon dispensieren.
Übrigens betrifft das Gebot die gesamte Osterzeit, also nicht nur das Osterfest. Sollte jemand am Ostersonntag dieser Pflicht nicht nachkommen können, so kann er das eventuell in den Woche vor Pfingsten auch noch tun. Die Dispens gilt solange die Krise anhält.
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