UN-Menschenrechtsexperten warnen: Trend zur "Sterbehilfe" für gesunde Behinderte

"Behinderung ist keine Last oder ein Defizit der Person. Sie ist ein universeller Aspekt des menschlichen Daseins."(Illustration)
Nathan Anderson / Unsplash (CC0)

Eine Behindertenrechtsorganisation hat Experten für Menschenrechte der Vereinten Nationen dafür gelobt, dass sie die "freiwillige Sterbehilfe" aufgrund von Behinderung kategorisch abgelehnt und verurteilt haben.

Am Montag dieser Woche hatten drei UN-Menschenrechtsexperten eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie den "wachsenden Trend" von Ländern verurteilten, die Euthanasie – also eine "legale Sterbehilfe" – auf Menschen mit Behinderungen ausweiten, die aber gesund sind beziehungsweise keine unheilbare Krankheit haben.

"Normalisierung der Euthanasie"

Eine Behinderung darf "niemals ein Grund oder eine Rechtfertigung dafür sein, das Leben von jemandem direkt oder indirekt zu beenden", so die Experten. Eine Regierung sollte "unter keinen Umständen" einer Person mit einer Behinderung, die nicht im Sterben liegt, dabei helfen, ihr Leben zu beenden.

In Reaktion darauf lobte Diane Coleman, Präsidentin der Behindertenrechtsorganisation Not Dead Yet, die Entscheidung der Experten, wie die "Catholic News Agency" (CNA) berichtet.

"Jede größere nationale Behindertengruppe in den USA, die zu Gesetzen zur Sterbehilfe Stellung genommen hat, lehnt diese aus den sehr zwingenden Gründen ab, die das Büro der Vereinten Nationen für Menschenrechte zum Ausdruck gebracht hat", sagte Coleman am Mittwoch gegenüber CNA.

In Teilen Westeuropas ist es für eine behinderte Person, die nicht unheilbar krank ist, legal, "Sterbehilfe" zu beantragen und zu erhalten. In Kanada wird derzeit eine Gesetzesvorlage geprüft, die Euthanasie für Menschen zulassen würde, deren Tod "nicht absehbar" ist.

Coleman lobte die UN-Vertreter dafür, dass sie die Würde von Menschen mit Behinderungen verteidigen.

Mehr in Welt

"Wie die Erklärung sagt, 'Behinderung sollte niemals ein Grund oder eine Rechtfertigung sein, um das Leben von jemandem direkt oder indirekt zu beenden', und wir stimmen dem nachdrücklich zu", sagte sie gegenüber CNA.

Coleman merkte an, dass die Erklärung nicht erwähnt, dass unheilbar Kranke, die ihr Leben beenden wollen, "in erster Linie wegen behinderungsbedingter Bedenken um assistierten Suizid bitten", wie etwa dem Verlust der Autonomie.

"Menschen mit einer fortgeschrittenen unheilbaren Krankheit sind eine Untergruppe aller Menschen mit Behinderungen", sagte Coleman. "Daher denke ich wirklich, dass die Bedenken, die das UN-Büro für Menschenrechte geäußert hat, für alle gelten."

Die drei UN-Experten, die die gemeinsame Erklärung abgegeben haben, sind Gerard Quinn, Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Olivier De Schutter, Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte; und die Österreicherin Claudia Mahlerunabhängige Expertin für die Wahrnehmung aller Menschenrechte durch ältere Menschen.

Quinn, De Schutter und Mahler warnten, dass die Normalisierung der Euthanasie für Menschen mit Behinderungen, die nicht unheilbar krank sind, sich auf falsche "Annahmen über die inhärente 'Lebensqualität' oder den 'Wert' des Lebens einer Person mit einer Behinderung" stützen würde.

"Diese Annahmen wurden von der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entschieden zurückgewiesen", so die Experten. "Behinderung ist keine Last oder ein Defizit der Person. Sie ist ein universeller Aspekt des menschlichen Daseins."

Kanadas Gesetzentwurf "C-7" wurde in das Parlament des Landes eingebracht, nachdem der Quebec Superior Court 2019 entschieden hatte, dass das Erfordernis eines "vernünftigerweise vorhersehbaren Todes", um Sterbehilfe zu erhalten, eine Verletzung der Rechte gemäß der Charta der Rechte und Freiheiten des Landes darstelle.

Bei den beiden Klägern in dem Fall, Jean Truchon und Nicole Gladu, wurden beide mit Behinderungen diagnostiziert, die nicht unheilbar sind. Truchon erhielt im April 2020 "Sterbehilfe".

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

Alle Länder mit legaler aktiver Sterbehilfe - in denen ein Arzt das Leben eines Patienten auf dessen Wunsch legal beenden kann - haben die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006 oder deren Fakultativprotokoll ratifiziert.

Die drei Experten sagten auch, dass ältere oder behinderte Menschen "sich unterschwellig unter Druck gesetzt fühlen können, ihr Leben vorzeitig zu beenden", und zwar aufgrund von "einstellungsbedingten Barrieren sowie dem Mangel an angemessenen Dienstleistungen und Unterstützung".

Auch Armut spiele eine Rolle, denn "der Anteil von Menschen mit Behinderungen, die in Armut leben, ist deutlich höher" als bei Menschen ohne Behinderungen, sagten sie.

"Menschen mit Behinderungen, die aufgrund des Fehlens eines angemessenen sozialen Schutzes dazu verurteilt sind, in Armut zu leben, können sich entscheiden, ihr Leben als Geste der Verzweiflung zu beenden", sagten sie.

Das könnte Sie auch interessieren: 

https://twitter.com/cnadeutsch/status/1110081719661723653?s=20