"Sicher nicht miteinander in Einklang": Bätzing sieht "Dissens" mit ZdK bei Abtreibung

Bischof Georg Bätzing blickt auf ZdK-Chefin Irme Stetter-Karp (8. September 2022)
Synodaler Weg / Maximilian von Lachner

Zu Beginn der vierten Synodalversammlung des "Synodalen Wegs" waren der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) auf Anfrage eines Synodalen gezwungen, sich zum Thema Abtreibung zu äußern. Bischof Georg Bätzing stellte dabei fest, es sei "ein gewisser Dissens" zwischen der DBK und dem ZdK vorhanden.

ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp – mit Bätzing Teil des vierköpfigen Synodalpräsidiums beim "Synodalen Weg" – hatte in einem Beitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" im Juli betont, es sei "sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird". Gleichzeitig trete das ZdK dafür ein, "dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht als reguläre medizinische Dienstleistung betrachtet wird".

Bei einem persönlichen Gespräch mit Stetter-Karp wie auch bei einer "langen Aussprache" des erweiterten Synodalpräsidiums sei "deutlich geworden", so Bätzing, "dass wir […] in den Grundaussagen übereinstimmen, dass wir aber in dieser Formulierung, die […] auf ein flächendeckendes Angebot auch der Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs hinweist, sicher nicht miteinander in Einklang kommen".

Sowohl ZdK als auch DBK seien sich aber einig, "dass wir hier in unserem rechtsstaatlichen System schützen wollen, was wir bisher als einem politischen Kompromiss haben, weil es besseres nicht gibt". Dann betonte der Bischof: "Obwohl dieser politische Kompromiss, der sich in der jetzigen Gesetzeslage äußert, nicht das ist, was uns als katholische Kirche vollumfänglich im Lebensschutz umtreibt und was wir auch weiterhin nicht müde werden zu sagen."

Laut § 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) handelt es sich bei Abtreibungen grundsätzlich um eine Straftat, die "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" bestraft werden kann. Gemäß § 218a sind Abtreibungen unter bestimmten Umständen indes nicht strafbar – etwa dann, wenn die schwangere Frau sich zuvor von einer offiziellen Stelle beraten lässt.

Reaktion von Irme Stetter-Karp

Stetter-Karp hält es "weiterhin für notwendig, die Ergebnisoffenheit einer Beratung zu erwarten", wie Sie unmittelbar nach der Wortmeldung des DBK-Vorsitzenden in einer eigenen vorbereiteten Stellungnahme betonte. Wenn man aber diese Position vertrete, so die ZdK-Chefin, habe das "zur Folge, dass man auch über die Frage der Versorgung, so sensibel und heikel das ist, sprechen können muss".

"Selbstverständlich bin auch ich der Überzeugung, dass gleichzeitig gelten muss, dass niemand gegen sein Gewissen gezwungen werden kann, als Arzt bzw. Ärztin einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen", sagte Stetter-Karp.

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Die ZdK-Präsidentin bezeichnete an Sie gerichtete Rücktrittsforderungen wegen ihrer Haltung zur Abtreibung als "Kampagne". Namentlich erwähnte sie die Initiative "Maria 1.0", die dieser Forderung in einem offen Brief mit mehr als 2500 Unterzeichnern Anfang August Ausdruck verliehen hatte, sowie die katholische Wochenzeitung "Die Tagespost".

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