Vatikan aktualisiert die Normen für Anglikanische Personalordinariate

"Divine Worship": Eine heilige Messe, wie sie die Katholiken der Personalordinariate feiern.
Lawrence OP / Flickr (CC BY-NC-ND 2.0).

Der Vatikan hat am Dienstag die Regeln für Personalordinariate aktualisiert. Diese ermöglichen Anglikanern, wieder in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche einzutreten.

Die von Papst Franziskus verabschiedeten und von der Glaubenskongregation am 9. April veröffentlichten ergänzenden Normen entsprechen der Apostolischen Konstitution Anglicanorum Coetibus, die 2009 von Benedikt XVI. in Kraft gesetzt wurde.

Ein Ordinariat ist eine besondere Form der kirchenrechtlichen Struktur, ähnlich einer Diözese. Sie ist also zuständig für eine bestimmte Gruppe von Katholiken – allerdings nicht, weil diese auf einem bestimmten Raum (einem Bistum) leben, sondern eine andere Gemeinsamkeit besitzen. Die Gläubigen werden von einem Ordinarius beaufsichtigt, der entweder ein Bischof oder ein Priester ist, und haben einen Leitungsrat.

Es gibt derzeit drei Personalordinariate: Unsere Liebe Frau von Walsingham in Großbritannien, Unsere Liebe Frau vom Kreuz des Südens in Australien sowie Kathedra Petri in den USA und Kanada.

Eine der neuen, ergänzende Normen betrifft die Feier des Divine Worship, also die liturgische Form des Gottesdienstes, welche für die Verwendung in den Ordinariaten zugelassen ist und "das würdige anglikanische liturgische Erbe zum Ausdruck bringt und für den katholischen Gottesdienst bewahrt, verstanden als das, was den katholischen Glauben in der Geschichte der anglikanischen Tradition genährt und das Streben nach kirchlicher Einheit geweckt hat".

Darin heißt es, dass "die öffentliche liturgische Feier nach dem Gottesdienst auf die Personalordinariate beschränkt ist".

Ordinariatspriester können die Messe nach der göttlichen Anbetung außerhalb der Ordinariatsgemeinde auch privat oder öffentlich feiern, wenn sie die Erlaubnis des Pastors oder Rektors der entsprechenden Kirche oder Pfarrei haben.

In Abwesenheit eines Priesters des Ordinariates oder in Notfällen wiederum kann auch ein anderer katholischer Priester – etwa aus einem Orden oder dem Diözesanklerus, die heilige Messe in dieser Form feiern – und konzelebrieren dürfen sie immer.

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Was die Kleriker der Ordinariate betrifft, so sehen die neuen Normen vor, dass der Ordinarius die Möglichkeit hat, ehemalige anglikanische Pastoren, die "bereits aufgrund der Pastoralprovision, die 1980 in den Vereinigten Staaten eingeführt wurde, in das Ordinariat" eintreten können. Kleriker, die in das Ordinariat inkardiniert werden, müssen freilich aus ihrer ehemaligen Diözese austreten, heißt es.

Es gibt auch einen neuen Abschnitt über die Gläubigen des Ordinariats, und solche, die es werden wollen: Jemand, der in einer anderen kirchlichen Gemeinschaft getauft worden ist, aber in Folge der Missionierung durch das Ordinariat nun in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche eintreten möchte, kann nun zum Ordinariat zugelassen werden kann, ebenso wie jemand, der nicht getauft wurde und durch das Ordinariat zum Glauben gekommen ist. Er oder sie wird natürlich die Sakramente nach entsprechender Katechese und Bildung im Ordinariat empfangen.

Auch die Normen für die Ausbildung von Ordinariatspriestern wurden geändert. Der zweite Abschnitt von Artikel 10 besagt nun: "Die Ordinariate werden ihre theologische Ausbildung zusammen mit anderen Seminaristen an einem Seminar- oder theologischen Fakultät in Absprache mit dem oder den betroffenen Diözesanbischöfen erhalten". Gleichzeitig wird das Ordinariat jedoch neben der Teilnahme an örtlichen Ausbildungseinrichtungen für "ihre eigenen Programme der Weiterbildung" sorgen.

Im November 2019, zum 10-jährigen Bestehen von Anglicanorum Coetibus, veranstaltet die Päpstliche Gregorianische Universität in Rom eine Konferenz zum Thema Personalordinariate.

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