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"Ökumenisch sensibel": Keine Interkommunion beim Ökumenischen Kirchentag?

Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing (Bistum Limburg), bei der Herbst-Vollversammlung im September 2020 in Fulda.

Beim diesjährigen Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) in Frankfurt am Main soll es auf Wunsch des Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, "ökumenisch sensibel" zugehen – wenn es um den Empfang des Sakraments der heiligen Eucharistie durch Protestanten geht.

Es gehe "in der angebotenen Feiergestalt (...) nicht um Interkommunion im Sinne einer generellen wechselseitigen Einladung zur Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl, sondern um die Frage, wie wir mit der persönlichen Gewissensentscheidung einzelner katholischer oder evangelischer Christen umgehen", so Bätzing in einem Interview mit der KNA.

Im selben Interview bestätigte Bätzing gleichzeitig, dass er "eine solche Entscheidung respektiere und die Kommunion spende, wenn jemand hinzutritt, der glaubt, was wir Katholiken glauben, und im Glauben an die wirkliche Gegenwart Jesu Christi den Leib des Herrn empfangen möchte".

Ökumenischer Kirchentag in Frankfurt: Keine "allgemeine Einladung"

Am Dienstag wiederholte der Vorsitzende der Bischofskonferenz im KNA-Interview seine Forderung, "die ehrliche persönliche Entscheidung jedes und jeder Einzelnen zu respektieren". Gleichzeitig appelliere er aber, "die Teilnahme nicht als demonstratives Zeichen zu gestalten", sagte Bätzing. Der Hirte wörtlich:

"Um es noch einmal klar zu sagen: In der angebotenen Feiergestalt geht es nicht um Interkommunion im Sinne einer generellen wechselseitigen Einladung zur Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl, sondern um die Frage, wie wir mit der persönlichen Gewissensentscheidung einzelner katholischer oder evangelischer Christen umgehen. Für mich gilt, dass ich eine solche Entscheidung respektiere und die Kommunion spende, wenn jemand hinzutritt, der glaubt, was wir Katholiken glauben, und im Glauben an die wirkliche Gegenwart Jesu Christi den Leib des Herrn empfangen möchte."

Ganz allgemein könne man nicht-katholische Christen jedoch nicht einfach zur Kommunion einladen, da weiterhin keine "volle Kirchengemeinschaft zwischen den getrennten Kirchen" bestehe, fügte Bätzing an.

Jedoch kenne das katholische Kirchenrecht "im Übrigen durchaus die Möglichkeit, dass Nicht-Katholiken unter bestimmten Voraussetzungen die Heilige Kommunion empfangen können", sagte der Bischof weiter  – offenbar eine Anspielung auf die Möglichkeit des Empfangs bei Todesgefahr gemäß c. 844, § 4 CIC (siehe unten). 

Bischof Bätzing sagte auch: Seines Erachtens sei es jedoch auch nötig den "theologischen Dialog über die Bedeutung von Eucharistie und Abendmahl und deren Bedeutung für die Kirchengemeinschaft" fortzusetzen. Den von manchen als "Reformprozess" deklarierte "Synodale Weg" werde man - so Bätzing - "theologisch fundiert" weitergehen, "um zu inhaltlich begründeten Entscheidungen zu kommen".

Diese "Entscheidungen" wolle man nicht nur in Deutschland "umsetzen", sondern auch "als Anfragen in die Weltkirche hineintragen". Bätzing wörtlich:

"Der 'Synodale Weg' zielt auf eine innere Reform der katholischen Kirche in unserem Land. Das kann sich dann - in einem zweiten Schritt - auch auf die Ökumene auswirken."

Kritik des Vatikans

Der Limburger Bischof hatte schon Ende Februar als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz betont, dass die "persönliche Gewissensentscheidung" zu respektieren sei, auch dann, wenn Protestanten die Eucharisitie empfangen wollen (CNA Deutsch hat berichtet). 

Auf die Frage, ob er persönlich Schwierigkeiten damit hätte, einem Protestanten die Eucharistie zu reichen und ob eine solche Praxis Konsequenzen für die Priester hätte, darauf antwortete Bätzing damals wörtlich:

"Ich habe damit keine Schwierigkeiten und sehe mich da auch gedeckt mit päpstlichen Dokumenten."

Er fügte hinzu, dass dies in deutschen Gemeinden bereits "Praxis" sei –"an jedem Sonntag". Negative Konsequenzen hätte ein Priester seines Bistums nicht zu befürchten, wenn ihm ein solcher Fall gemeldet würde, bestätigte Bätzing.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Bekanntlich hat der Vatikan dem Vorstoß Bätzings, den Kommunionempfang auf eine "Gewissensentscheidung" zu reduzieren, noch unmittelbar vor der letzten Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz eine klare Absage erteilt.

Wie CNA Deutsch weiter berichtete, hatte kurz darauf auch der Präfekt des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, Kardinal Kurt Koch, massive Bedenken angemeldet, mit dem Ergebnis, dass der Entwurf des ÖAK vorerst zur neuen Überarbeitung zurückgeschickt wurde.

Bischof Bätzing hatte allerdings erst im März die Priester in seiner Diözese in einem Brief aufgefordert, auch Nicht-Katholiken die heilige Kommunion zu spenden, wenn diese nach Prüfung ihres Gewissens diese verlangen.

Mit Blick auf den Ökumenischen Kirchentag vom 13. bis 16. Mai in Frankfurt könne es zumindest keine Interzelebration, die gemeinsame Feier einer heiligen Messe durch Geistliche verschiedener Konfessionen, "keinen generellen, konfessionsübergreifenden Empfang der Eucharistie" und keine "neuen Formen von eucharistischen Feiern" geben, so Bätzing in seinem Schreiben.  

Hintergrund: Empfang der heiligen Kommunion


Aus katholischer Sicht ist die heilige Eucharistie ein Sakrament. Dessen Empfang hängt "eng mit der Kirchengliedschaft zusammen", wie das Bistum Augsburg auf seiner Website zur Frage der Interkommunion erklärt. Es gelte die Grundregel:

"Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern" (can. 844 § 1 CIC).

Allerdings beschreibt das Kirchenrecht auch eine Ausnahme: "Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind" (c. 844, § 4 CIC).

Richtig "disponiert" sei ein nichtkatholischer Christ aber nur, so das Bistum Augsburg auf seiner Webseite weiter, "wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. Darauf hat der Papst eigens in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia aufmerksam gemacht: 'Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.' (Nr. 46)."

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