Man setze sich „dafür ein, dass nicht durch die Instrumentalisierung von Sorgen und Ängsten unsere Gesellschaft gespalten“ werde, betonte der Bischof von Speyer.
Friedrich Merz, der Kanzlerkandidat der Unionsparteien, „verlässt wissentlich in der Frage des Asylrechts den Boden des Grundgesetzes“, verurteilte Irme Stetter-Karp den katholischen CDU-Politiker.
„Die mehrheitliche Meinung im Ständigen Rat war, dass es in der aktuellen Situation nicht sinnvoll ist, in die Debatte und damit in den Wahlkampf öffentlich einzugreifen.“
Letztlich gelte: „Bildung, Chancengerechtigkeit und Familienförderung müssen Hand in Hand gehen.“
Das Christentum wähle einen Weg, der „in unserem Alltag das Kreuz Jesu Christi aufstellt und damit Leiden, Angst und Zweifel nicht verdrängt, sondern zur Betrachtung zur Verfügung stellt“.
Die gegenwärtige Debatte sei dazu geeignet, „alle in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu diffamieren, Vorurteile zu schüren“, hieß es.
„Matthäus bezeichnet Josef als Menschen, der ‚gerecht‘ ist, als einen Mann, der nach dem Gesetz des Herrn lebt und sich in jeder Lebenslage davon inspirieren lässt.“
Eine „pauschale Verdächtigung von Migranten und Migrantinnen, vor allem von Menschen mit muslimischem Hintergrund, missachtet den Menschen, der da steht“.
Bischof Georg Bätzing machte sich stattdessen für eine freiwillige Entscheidung stark.
„Wir müssen im Alltag den dumpfen Vorurteilen widersprechen und mit Zivilcourage denen beistehen, die verbal oder physisch angegriffen werden“, forderte Bätzing.