Berlin, 26 November, 2021 / 1:06 PM
Nachdem die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November den Koalitionsvertrag vorgestellt haben, gibt es scharfe Kritik von Lebensschützern.
Während die sogenannte "Ampelkoalition" fordert, dass Abtreibung nicht nur zur "Gesundheitsversorgung", sondern auch zur ärztlichen Ausbildung gehören soll und das Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen will, warnt die "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) davor, dass der Entwurf die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft im Stich lässt.
Sogar das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) findet mahnende Worte.
Koalitionsvertrag: Abtreibung als Grundrecht?
Im vorgestellten Koalitionsvertrag behauptet die "Ampelkoalition" in einem Kapitel mit dem Titel "Reproduktive Selbstbestimmung", dass sie das "Selbstbestimmungsrecht von Frauen" stärke. Darin werdn kostenfreie Abtreibungen ("Schwangerschaftsabbrüche") als Teil einer "verlässlichen Gesundheitsversorung" beschrieben.
Rigoros will man auch gegen - so wörtlich - "Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen" vorgehen. Viele Lebensschutzorganisationen weltweit bieten schwangeren Frauen "Gehsteigberatungen" an, indem sie vor Abtreibungskliniken Gesprächsangebote machen und für die betroffenen Frauen beten. Dabei werden nach Angaben von Lebensschützern immer wieder ungeborene Kinder gerettet, die sonst abgetrieben worden wären. Dies will die "Ampelkoalition" von Grünen, SPD und FDP künftig verhindern.
Auch das bestehende Werbeverbot für Abtreibungen – bisher geregelt im Paragraph 219a des Strafgesetzbuches (StGB) – soll gestrichen werden. Wörtlich heißt im Koaltionsvertrag:
"Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir Paragraph 219a StGB."
Zusätzlich will die neue Bundesregierung Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei "Geringverdienenden" sollen die Kosten übernommen werden.
Auch beim Thema "künstliche Befruchtung" sind laut Koalitionsvertrag massive Änderungen geplant.
"Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen."
Und weiter:
"Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den 'elektiven Single Embryo Transfer' zu. Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird."
ALfA: "Deutschland ist auf dem Weg in den Unrechtsstaat"
Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, kritisierte den Entwurf am Donnerstag mit deutlichen Worten. "Deutschland ist auf dem Weg in den Unrechtsstaat", so Kaminski.
Die geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch etikettierte vorgeburtliche Kindstötungen "zu einem normalen Mittel der Geburtenregelung um und versieht sie mit einem Schutzanstrich, der den Anschein der Legalität erwecken soll", heißt es in der Pressemitteilung der ALfA weiter. In Kombination mit der beabsichtigten Prüfung einer Regulierung vorgeburtlicher Kindstötungen außerhalb des Strafgesetzesbuch stelle das Vorhaben "einen brutalen Angriff auf das in Artikel 2 Absatz 2 verbürgte 'Recht auf Leben' dar". Kaminski wörtlich:
(Die Geschichte geht unten weiter)
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"Wenn es dort heißt: 'Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit' so ist nun klar: Nach Ansicht der Ampelkoalitionäre schließt 'jeder' offensichtlich nicht länger auch ungeborene Kinder ein. Mehr noch: Durch das geplante gesetzliche Verbot friedlicher Demonstrationen vor Abtreibungseinrichtungen soll Lebensrechtlern nun auch noch die Möglichkeit genommen werden, auf das Unrecht der Tötung unschuldiger und wehrloser Menschen an den Stätten dieses inhumanen Geschehens selbst hinzuweisen."
Cornelia Kaminski stellt fest, dass die Ampelkoalitionäre zugleich eingestehen würden, dass ihnen der "Unrechtscharakter ihrer Vorhaben" durchaus bewusst sei. "Denn wären vorgeburtliche Kindstötungen rechtlich legitim und ethisch über jeden Zweifel erhaben, dann stellten friedliche, angemeldete Demonstration und abweichende Meinungsäußerungen für niemanden ein Problem dar, schon gar keines, dass die Beschneidung weiterer Grundrechte wie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit erforderlich machte", so die Lebensrechtlerin.
"Massiver Dehumanisierungsschub"
Durch die Förderung der "Reproduktionsmedizin" sowie durch die vorgesehene Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft werde das Kind zu einem "x-beliebigen Produkt herabgewürdigt", das sich Erwachsene in welcher Konstellation auch immer zulegen, wann und wie sie wollen, oder auch wieder durch Abtreibung entsorgen, falls sie es sich anders überlegt haben, beklagt Kaminsiki.
Mit der Kostenübernahme für die Präimplantationsdiagnostik und Legalisierung des elektiven Single Embryo Transfer (SET) werde "Deutschlands Weg in eine eugenische Gesellschaft sowie in eine menschliche Embryonen verbrauchende Forschung" außerdem vorgezeichnet. Die ALfA-Vorsitzende kündigt deshalb schon jetzt rechtliche Schritte an:
"Es ist überaus bedauerlich, dass die Ampelkoalitionäre offensichtlich der Auffassung sind, ein derart massiver Dehumanisierungsschub lasse sich allen Ernstes noch unter der Überschrift 'Mehr Fortschritt wagen' subsumieren. Die Aktion Lebensrecht (ALfA) verspricht den Ampelkoalitionären darum, diesen Weg mit der gebotenen Aufmerksamkeit kritisch zu begleiten und rechtlich überprüfen zu lassen."
Kritik auch vom ZdK
Während das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) den Koalitionsvertrag in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung im großen Maß für dessen "Klimakonzept" und den "Fokus auf Demokratie" lobt, findet die neue ZdK-Präsidentin Stetter-Karp aber auch kritische Worte zum bioethischen Teil des Entwurfs.
Die geplante Streichung des Paragraphen 219a sei aus Sicht des ZdK "keine gute Option, um auf Schwangerschaftskonflikte zu reagieren", heißt es in der Pressemitteilung. Die politisch gefundene Formel, Abtreibung bleibe verboten, aber straffrei, dürfe nicht aufgeweicht werden. Die ZdK-Präsidentin wird mit den Worten zitiert:
"Frauen in Notlagen zu stärken und ihre Selbstbestimmung zu sichern, ist unbedingt richtig. Jedoch sollten offene Angebote für den Abbruch auf ärztlichen Websites unterbleiben. Das ZdK setzt weiter auf die staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberatung, die über die entscheidenden Punkte informiert, jedoch auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes betont."
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