Wird der "Synodale Weg" die Lehre der Kirche verändern?

Der sogenannte "Synodale Weg" wird von den Initiatoren der deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) als "Reformprozess" deklariert.
Rudolf Gehrig / CNA Deutsch

Am heutigen Donnerstagabend beginnt das nächste Treffen des sogenannten "Synodalen Weges". Aufgrund der Coronavirus-Pandemie findet das Treffen online statt. Nach Angaben der Veranstalter sollen dabei "ohne Entscheidungsdruck" die "Arbeitsfortschritte" der vier Synodalforen diskutiert werden.

CNA Deutsch fasst die bisherigen Konfliktpunkte zusammen.

Kritik an MHG-Studie

Die MHG-Studie (sie wurde im Auftrag der deutschen Bischofskonferenz angefertigt und steht unter dem Titel "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz") ist nach Angaben der Initiatoren die Grundlage für den "Synodalen Weg". Seit ihrer Veröffentlichung bei der Herbstvollversammlung der deutschen Bischofskonferenz im September 2018 steht sie auch in der Kritik von Beobachtern. So hatte unter anderem der Psychiater Manfred Lütz, der unter anderem mit Missbrauchsopfern arbeitet, den "unwissenschaftlichen" Stil der Arbeit kritisiert (lesen Sie hier seine ausführliche Stellungnahme). 

Kritiker - darunter auch Missbrauchsopfer - sprechen unter anderem vom "Missbrauch des Missbrauchs" und fürchten, dass die Studie als Vorwand gilt, um die Lehre der Kirche zu verändern. 

Bei der ersten Synodalversammlung im Februar letzten Jahres in Frankfurt fordere der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer deshalb weitere Untersuchungen. Voderholzer sagte wörtlich:

"Diese Studie muss als unwissenschaftlich gelten, solange es keine Vergleichsstudien gibt."

Der Regensburger Oberhirte wies darauf hin, dass die Studie die Hypothese aufwirft, dass der Zölibat den Missbrauch begünstige. Es sei jedoch nicht belegt, dass "die Ehelosigkeit um des Himmelreiches Willen", die jeder Priester vor seiner Weihe verspricht, tatsächlich ein Auslöser für den Missbrauchsskandal sei. Vorderholzer regte an, ein wissenschaftliches Symposium einzurichten, bei dem weitere, unabhängige Mediziner die Hypothese vom Zusammenhang zwischen Missbrauch und Zölibat überprüfen sollen, bevor sie als Tatsache und Diskussionsgrundlage unüberprüft hingenommen werde:

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"Mir wäre sehr viel wohler, wenn in dieser Sache mehr Klarheit und Aufrichtigkeit herrscht."

Widerspruch erhielt Voderholzer daraufhin von anderen Rednern aus der Synodalversammlung. Ein ZdK-Mitglied empörte sich darüber, dass man die Wissenschaftlichkeit der Studie überhaupt anzweifle und stellte den Verdacht in den Raum, einige Bischöfe würden ihrer Verantwortung in der Aufarbeitung der Missbrauchskrise nicht gerecht.

Eine junge Frau entgegnete Vorderholzer, dass aufgrund der Dringlichkeit keine Zeit sei für Überprüfungen: "Eine Hypothese gilt so lange als wahr, bis sie widerlegt wird. Warum sollen wir so lange warten, bis sie widerlegt wird?" Eine andere Teilnehmerin richtete einen Appell direkt an alle anwesenden Bischöfe:

"Wollen Sie dass das Bischofsamt relevant bleibt? Wenn Sie das möchten, dann ist das hier Ihre Chance."

Berufsverband der Pastoralreferenten: "Beten reicht nicht"

Bei der Synodalversammlung sind auch Vertreter der Gemeinde- und Pastoralreferenten eingeladen. Der "Berufsverband der Pastoralreferent*innen Deutschlands e.V." hatte im Vorfeld der kommenden Synodalversammlung am 29. Januar 2021 eine Stellungnahme veröffentlich, in der die Forderung, dass bei der Versammlung mehr gebetet werden soll, zurückgewiesen wird. Wörtlich heißt es dort:

"Jeder Versuch, Prozesse zu beeinflussen oder gar in eine bestimmte geistliche Richtung zu lenken, unterläuft das unvoreingenommene Sich-Führen-Lassen und das indifferente Lauschen. Wer meint, das Wirken Gottes bzw. des Heiligen Geistes exklusiv durch Rolle, Gebetsform oder Ausprägung bestimmter Spiritualität sicher zu kennen und einsetzen zu können, irrt nicht nur, sondern handelt missbräuchlich. Und wenn sich geistlicher Prozess rein auf Beten, Schweigen und Gottesdienste beschränkte, bestünde die Gefahr, dass diese zum spirituellen Deckmäntelchen würden, anstatt wirklich Gottes Geist in seiner Vielfältigkeit auf den Prozess des Synodalen Wegs wirken zu lassen. Vielfalt in Einheit zu leben ist geistlicher Weg."

Um den Willen Gottes in dieser konkreten Situation zu erkennen, brauche es "Offenheit" und "Unvoreingenommenheit von persönlichen Vorlieben, Vorurteilen und Vorfestlegungen", heißt es weiter. Die "Diskussionen, Abstimmungen und Wahlen"  seien ebenfalls als "geistliche Prozesse" zu verstehen, "die den Synodalen Weg fundamental stärken".

Vorwurf der Intransparenz: Wird bei der Teilnehmerzahl gemogelt?

In einem aufsehenerregendem Statement hat der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer die Zusammensetzung der Online-Konferenz des "Synodales Weges" kritisiert. Voderholzer schrieb in seinem offenen Brief, dass die Entscheidung des Präsidiums für dieses Format "gegen eine deutliche Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Synodalversammlung" durchgesetzt worden sei.

Intransparent sei auch die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer. Gemäß den Unterlagen auf dem extra eingerichteten Portal für die Online-Anmeldungen haben sich insgesamt 251 Personen für Themengruppen angemeldet, was angesichts von 230 Mitgliedern der Synodalversammlung, zu denen noch Beobachter und Berater hinzugezählt werden müssen, allem Anschein nach eine "sehr gute Beteiligung" sei. Voderholzer wies jedoch auf die Auffälligkeit hin, dass auch die "diözesanen Ansprechpartner" zu den Teilnehmern dazugezählt würden. Der Bischof wörtlich:

"Bei den Regionenkonferenzen wurden sie ganz ausgeschlossen. Nun wurden sie extra eingeladen, sich anzumelden, obwohl eine Livestream-Teilnahme möglich gewesen wäre, was bei einer Online-Konferenz im Unterschied zur ersten Synodalversammlung keinen nennenswerten Nachteil mit sich gebracht hätte. Warum sollten sich die diözesanen Ansprechpartner also anmelden? Um vielleicht die Zahlen der Anmeldung zu schönen?"

Wenn man sich die Anmeldungen genauer sehe, stelle man stattdessen fest, dass das Interesse an der Online-Konferenz "eher gering ausfällt". Lediglich 80 Prozent der Mitglieder der Synodalversammlung haben sich angemeldet, nur 61 Prozent der Beobachter, 62 Prozent der Berater und nur 50 Prozent der zusätzlich eingeladenen diözesanen Ansprechpartner. 

Bischof Voderholzer fürchtet, dass durch das Konzept einer Online-Konferenz, die so nicht in der Satzung verankert ist, unter Umständen eine Art Partikularkonzil durch die Hintertür geschaffen werden könnte. Wörtlich:

"Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass der Umstand, dass die Online-Konferenz nicht in der Satzung definiert ist, ausgenutzt wird, wenn nicht sogar bewusst so gewählt wurde, um größeren Handlungsspielraum in der Zusammensetzung zu haben. So ist es ja auch beim 'Synodalen Weg' insgesamt, mit dem man den rechtlichen Vorgaben eines Partikularkonzils entgangen ist und ein Format im rechtsfreien Raum konzipiert hat. Wie wäre es sonst zu erklären, dass man die Synodalversammlung nicht als Video-Konferenz durchführt, dann aber im gleichen Atemzug als Alternative eine Video-Konferenz ansetzt, nur mit dem Unterschied, dass keine förmlichen Beschlüsse gefasst werden?"

Der Regensburger Bischof fordert mehr Transparenz, indem beispielsweise das Präsidium die Sitzungsprotokolle künftig allen Teilnehmern zur Verfügung stellt, was bisher offensichtlich nicht der Fall ist. "Vielleicht könnte man dadurch den bisweilen aufkommenden Eindruck autoritärer Willkürherrschaft den Boden entziehen", so Voderholzer. 

Forderung nach "mehr Demokratie"

Im Papier des Synodalforums "Macht und Gewaltenteilung" heißt es wörtlich: "Vielfalt ist nicht unkatholisch, geschweige denn heterodox". Verschiedene "theologische Denkformen" seien legitim und könnten problemlos unterschiedlich interpretiert werden, ohne "in ein harmonisierendes Drittes aufgelöst oder in homogenisierende Formate gepresst werden".

Deshalb müssten gerade die "kirchlichen Machtstrukturen" reformiert werden. Das Forum unterscheide "zwischen der christologisch begründeten Vollmacht und den organisatorisch notwendigen Formen der Machtausübung". Nötig seien auch "neue Zugänge zu kirchlichen Diensten und Ämtern". Die "Macht" solle vermehrt auch auf Laien übertragen werden, vor allem im administrativen Bereich. Wörtlich heißt es:

"Wir setzen uns dafür ein, das geltende Kirchenrecht so anzuwenden, dass in den Diözesen Macht verbindlich an Getaufte und Gefirmte delegiert wird und dass effektive Kontrollverfahren etabliert werden."

Das Kirchenrecht hingegen bedürfe einer "Weiterentwicklung". Die Mitglieder des Synodalforums fordern, dass sich die kirchliche Tradition auch an die "Prinzipien demokratischer Gesellschaften" orientieren müsse und daher ein "der Kirche angemessenes, in der eigenständigen Würde jeder getauften Person begründetes" System von Gewaltenteilung etabliert werden soll.

Für die konkrete Umsetzung einer "demokratischen Sturktur der Kirche" schlägt die Gruppe vor, Leitungsämter innerhalb der Kirche an jene Personen zu vergeben, die durch Wahlen "vom Kirchenvolk" dazu beauftragt wurden.

Dürfen künftig Laien innerhalb einer Eucharistie-Feier predigen?

Das Forum "Macht und Gewaltenteilung in der Kirche" schlägt auch eine neue Predigtordnung vor. Vorgeblich, um "die Qualität der Predigt" zu sichern und den "Reichtum der vielfältigen Charismen" besser zu nutzen, sollen die Bischöfe beim Vatikan intervenieren, damit dieser die Vorgaben ändert und so künftig auch  Laien in Eucharistiefeiern an Sonn- und Feiertagen predigen können. Diese sollen dafür eigens vom Bischof beauftragt werden.

Bisher ist eine Laienpredigt in Form der Homilie nicht vorgesehen. Im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) heißt es unter der Nummer 2033, dass das Lehramt der Hirten der Kirche auf dem Gebiet der Moral "für gewöhnlich in der Katechese und Predigt" ausgeübt werde:

"Unter Leitung und Aufsicht der Hirten ist das 'Vermächtnis' der christlichen Moral von Generation zu Generation weitergegeben worden. Dieses besteht aus einer unverwechselbaren Gesamtheit von Regeln, Geboten und Tugenden, welche sich aus dem Glauben an Christus ergeben und durch die Liebe belebt werden. Diese Katechese nimmt nach alter Tradition neben dem Glaubensbekenntnis und dem Vaterunser den Dekalog zur Grundlage, der die für alle Menschen geltenden Grundsätze des sittlichen Lebens ausspricht."

Das im "Codex Iuris Canonici" (CIC) verankerte Kirchenrecht legt im Canon 767 fest, dass die unter den verschiedenen Formen der Predigt die Homilie eine hervorgehobene Form darstellt. Diese sei als "Teil der Liturgie" ausschließlich "dem Priester oder Diakon vorbehalten" (CIC, can. 767 §1). Die Homilie ist die Predigt während der Heiligen Messe, in der der Priester oder Diakon die Lesungen und das Evangelium auslegt. 

Eine mögliche Ausnahme, die auch Laien das Predigen während eines Gottesdienstes erlaubt, wird jedoch im Canon 766 geregelt. Dort heißt es wörtlich:

"Zur Predigt in einer Kirche oder einer Kapelle können, nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz und vorbehaltlich von can. 767, §1 [Homilie als Teil der Liturgie ausdrücklich Priestern und Diakonen vorbehalten, Anm.d.Red.], Laien zugelassen werden, wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist."

Zölibat und Sexualmoral als Ursache für Missbrauch?

Im Synodalforum "Priesterliche Existenz heute" soll weiterhin der Zölibat auf den Prüfstand. Die Behauptung, dass ein Kausalzusammenhang besteht zwischen der Entscheidung zur Ehelosigkeit "um des Himmelsreiches willen" und einem erhöhten Risiko, zum Missbrauchstäter zu werden, ist bislang jedoch wissenschaftlich nicht belegt.

Die katholische Theologin Katharina Westerhorstmann hatte im vergangenen Jahr in einem Beitrag die katholische Sexualmoral verteidigt und den "Synodalen Weg" aufgefordert, mit Blick auf die Sexualmoral einen "Ansatz der Kontinuität" statt des Bruchs zu wählen. Die Lehre der Kirche kann nicht als Mitverursacherin der Missbrauchsfälle verantwortlich gemacht werden, schrieb die Theologin in einem Beitrag für die August-Ausgabe der "Herder-Korrespondenz".

Dennoch behaupteten Mitglieder des Synodalforums bereits in den vergangenen Treffen, dass der Zölibat sowie die Sexualmoral der Kirche sexuellen Missbrauch "begünstigt" hätten. Auch die "vorherrschende Überhöhung und Sakralisierung von Klerikern" habe diesen Effekt.

Neben dem Thema "Zölibat" soll auch Priesterausbildung nach Ansicht der Gruppenmitglieder überarbeitet werden - so fordern die Verfasser des Thesenpapiers beispielsweise, dass für jeden Priesteramtskandidaten vor dem Eintritt ins Seminar ein psychotherapeutisches Gutachten verpflichtend sein soll.

Obwohl die Priesterweihe von Frauen nicht explizit gefordert wird, fordert auch die Arbeitsgruppe "Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche" zumindest darüber nachzudenken, dass es Frauen gäbe, die sich zu einem Weiheamt in der Kirche berufen fühlen. Zur Diskussion gestellt werden dabei die Fragen, ob "nur als berufen" gelten kann, wessen Berufung auch von der Kirche anerkannt wird und ob sich die Kirche nicht viel mehr selbst schadet, "wenn sie Charismen nicht beachtet". 

Synodalforum "Leben in gelingenden Beziehungen" fordert Änderung der katholischen Sexualmoral

Als "strittige Themen" stuft unterdessen das Synodalforum "Leben in gelingenden Beziehungen" die Einstellung der Katholischen Kirche zur Sexualität ein. Besonders der Umgang mit Paarbeziehungen außerhalb der Ehe und Homosexuellen sowie die Themen Empfängnisverhütung und Selbstbefriedigung müsse man dringend "neu bewerten".

Der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp war zunächst Mitglied dieses Forums, hat im Arbeitspapier des Synodalforums jedoch schon früh einen Angriff auf die überlieferte Lehre der Kirche gesehen und erklärt, dass er seine Mitarbeit in diesem Forum unter diesen Prämissen aus Gewissensgründen nicht fortführen könne (CNA Deutsch hat berichtet). Auch der Passauer Bischof Stefan Oster SDB gehört diesem Synodalforum an. Oster wird nach jetzigem Kenntnisstand weiterhin Teil der Arbeitsgruppe bleiben.

Der Konflikt um Kardinal Woelki

Parallel zu den Diskussionen innerhalb des "Synodalen Weges" hat die aktuelle Diskussion um den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, mittlerweile Dimensionen erreicht, die über die Grenzen seines Erzbistums hinausgehen. Woelki war in den vergangenen Wochen wiederholt von einzelnen Journalisten zum Rücktritt aufgefordert worden. Auch von Klerikern und Verbänden wurde der Kardinal für seinen Umgang mit Missbrauchsgutachten und Vertuschungsvorwürfen scharf kritisiert. 

Wie CNA Deutsch berichtete, hatte das Erzbistum im Januar 2019 die Kanzlei "Westpfahl Spilker Wastl" damit beauftragt, die einschlägigen Personalakten ab 1975 zu untersuchen um festzustellen, "welche persönlichen, systemischen oder strukturellen Defizite in der Vergangenheit dafür verantwortlich waren, dass Vorfälle von sexuellem Missbrauch gegebenenfalls vertuscht oder nicht konsequent geahndet wurden". 

Das Gutachten der Münchner Kanzlei, hatte jedoch – wie CNA Deutsch berichtete – nach Einschätzung anderer Juristen in einem Gutachten "methodische Mängel". Woelki hatte daraufhin den Kölner Strafrechtsexperten Professor Björn Gercke mit einem neuen Gutachten beauftragt.

In der Presse wurde der Kardinal daraufhin vereinzelt scharf angegriffen, weil er das erste Gutachten nicht publizierte. Betroffene und örtliche Kirchenvertreter äußerten Unverständnis. Auch er selber hat dieses Gutachten jedoch nicht gelesen, betont Woelki in einem heute veröffentlichten Interview noch einmal. Zudem räumte er ein, Fehler gemacht zu haben.

Beobachter kritisieren die mediale Vorverurteilung des Kölner Erzbischofs, die ihrer Ansicht nach lediglich auf dessen "unglückliches Kommunikationsmanagement" fuße, aber nicht auf tatsächlich belastbare Hinweise für eine Mitschuld Woelkis an der Vertuschung von Missbrauch im Erzbistum Köln. Aufklärung soll das neue Gutachten bringen, das im März 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

Woelki hatte wiederholt betont, dass er im Falle von persönlicher Schuld Konsequenzen ziehen werde. "Wir haben Fehler gemacht, wir haben Vertrauen verspielt, ich verstehe die Ungeduld", so der Kardinal heute. Dennoch stehe er weiter zu seinem Wort und werde die Aufklärung vorantreiben. Wie CNA Deutsch berichtete, hat Woelki Papst Franziskus gebeten, die gegen den Kölner Erzbischof erhobenen Vertuschungsvorwürfe zu überprüfen. Der Kardinal erklärte, er werde "moralische Verantwortung" übernehmen. Dies könne jedoch nur geschehen, wenn die Grundlagen eindeutig geklärt seien.

Beobachter erwarten, dass die "Causa Woelki" auch beim heutigen Treffen zum "Synodalen Weg" thematisiert wird.

Wird der "Synodale Weg" die Lehre der Kirche verändern?

Auch wenn es immer wieder entsprechende Bemühungen gibt, wird es nicht möglich sein, die Lehre der Katholischen Kirche durch die "Beschlüsse" der Synodalversammlung außer Kraft zu setzen. Obwohl selbst der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, eine Änderung des Katechismus forderte (CNA Deutsch hat berichtet), hat der "Synodale Weg" von sich aus keinerlei Rechtswirkung. Das bedeutet: Schon in der Satzung ist festgelegt worden, dass die Umsetzung der "Beschlüsse" komplett den einzelnen Diözesanbischöfen überlassen wird. In der Satzung heißt es dazu wörtlich:

"Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt."

Zwar gab es bereits im Vorfeld des "Synodalen Weges" vonseiten der Initiatoren Bestrebungen, den ganzen Prozess als Partikularkonzil auszurichten. In einem solchen Fall wären kirchenrechtlich bindende Beschlüsse möglich gewesen. Allerdings intervenierte der Vatikan schon früh und machte deutlich, dass eine solche Ausrichtung "ekklesiologisch ungültig" sei. Die besprochenen Themen (unter anderem der Zölibat, die Sexualmoral) beträfen die Weltkirche insgesamt und könnten daher nicht von einer Teilkirche wie der deutschen einfach umgeschrieben werden, so der Einwand aus Rom.

Einige Protagonisten des "Synodalen Weges" äußerten sich jedoch weiterhin dahingehend, dass auf Grundlage des "Synodalen Weges" für die Zukunft ein Konzil "denkbar" sei. Bischof Bätzing behauptete Anfang Januar 2021 in einem Interview mit der KNA zwar, dass die Kirche in Deutschland "kein Konzil in Rom anstrengen" werde. "Aber", so der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz weiter, "wir werden vermutlich schon Impulse bei den Fragen liefern, die nur ein Konzil entscheiden kann."

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