Absage an Interkommunionsvorstoß: Bätzing "sehr verärgert" über Apostolischen Nuntius

Nuntius hatte Brief der Glaubenskongregation an alle Bischöfe in Deutschland weitergeleitet – Bätzing: "War nicht der geeignete Zeitpunkt"

Der Limburger Bischof Georg Bätzing ist seit März 2020 auch Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz.
Rudolf Gehrig / CNA Deutsch

Im ungelösten Konflikt um den Vorstoß zu einer als "Mahlgemeinschaft" bezeichneten Form der Interkommunion des ökumenischen Arbeitskreises (ÖAK) und der Mitwirkung von Bischof Georg Bätzing von Bistum Limburg sind weitere Details bekannt geworden. So erschien am Donnerstag in der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" unter dem Titel "Wenn Bätzing die Wut packt" ein Bericht über eine Auseinandersetzung des Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz mit dem Apostolischen Nuntius – einer Art Botschafter des Papstes – für Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic.

Im Schriftverkehr, der der Zeitschrift nach eigenen Angaben vorliegt, soll es zu heftigen Vorwürfen seitens des deutschen Bischofs gekommen sein. Der Nuntius habe sich, behauptet Bätzing, nicht an den "üblichen" und "schicklichen" Weg gehalten, als dieser das Schreiben der Glaubenskongregation nicht nur an den Limburger Bischof, sondern auch an die übrigen deutschen Bischöfe geschickt habe.

Interkommunion: Absage des Vatikan

Hintergrund ist die Absage der Glaubenskongregation an eine Form von "Mahlgemeinschaft" zwischen deutschen Katholiken und Protestanten – auch beim kommenden "Ökumenischen Kirchentag" in Deutschland. Die Glaubenskongregation begründete diese Entscheidung mit theologischen Bedenken, die auch der "Ökumene-Minister" von Papst Franziskus, Kardinal Kurt Koch, sehr deutlich bekräftigt hat.

Die Kongregation wies unter der Leitung ihres Präfekten, Kardinal Luis Ladaria SJ, den deutschen Bischof und ÖAK-Vorsitzenden Bätzing darauf hin, dass die lehramtliche Auffassung in der Unterscheidung zwischen einer katholischen Eucharistiefeier und einem protestantischen "Abendmahl" zu gravierend sei, um eine "wechselseitige Teilnahme" zu ermöglichen. 

Wenige Tage später traf die deutsche Bischofskonferenz – am 22. September – in Fulda zu ihrer Herbst-Vollversammlung zusammen. Kurz vor der Eröffnung erschien das Interview mit dem Präfekten des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, Kardinal Kurt Koch. Darin betonte Koch nicht nur, dass die Bedenken der Glaubenskongregation sehr schwerwiegend sind.

Auch Papst Franziskus sei "besorgt" über die Vorgänge – und zwar "über die Situation der Kirche in Deutschland überhaupt", warnte der Präsident des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen.

Auch bei der Pressekonferenz am Dienstag gab sich Bätzing – der eigentlich als "Moderator" der Kirchenkrise zum Vorsitzenden der Bischofskonferenz angetreten ist – konfliktbereit.

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So sagte der deutsche Kirchenmann vor der Presse erst, dass er die jüngsten Aussagen von Kardinal Koch nicht kenne. Die klare Absage aus der Glaubenskongregation bezeichnete  er dann als "gewichtige Argumente", die man "wägen" müsse (CNA Deutsch hat berichtet).

Bei der Abschlusspressekonferenz zur Herbst-Vollversammlung am gestrigen Donnerstag verkündete Bätzing schließlich, dass man in der Vollversammlung vorerst nicht über das umstrittene Papier des ÖAK "abstimmen" könne, bis die "kritischen Anmerkungen" der Glaubenskongregation ausgeräumt seien. 

Bätzing: Bischöfe wurden zu früh informiert

Die Absage der Glaubenskongregation, die inzwischen mehrere katholische Medien veröffentlicht haben und auch CNA Deutsch vorliegt, war an Bischof Bätzing als Vorsitzenden der Bischofskonferenz addressiert.

Der Apostolische Nuntius in Berlin, Erzbischof Nikola Eterovic, leitete das Schreiben als Botschafter an Bätzing und die übrigen Bischöfe der Konferenz weiter, berichtete "Christ & Welt". Mehrere Quellen haben diesen Vorgang gegenüber CNA Deutsch bestätigt.

Bätzing sei sehr erbost gewesen, so das Magazin, dass auch die anderen Bischöfe das Schreiben der Glaubenskongregation erhielten: Es zitiert wörtlich aus der Antwort des Limburger Bischofs, der dem Nuntius anschließend schrieb.

"Darf ich Ihnen rückmelden, dass ich dies als einen ungebührlichen Vorgang empfinde. Der Präfekt der Glaubenskongregation schreibt mich an, und die Nuntiatur versendet das Schreiben an alle Bischöfe. Es hätte mir als Adressaten ganz gewiss zugestanden, das Schreiben zu einem geeigneten Zeitpunkt vor der Herbstvollversammlung allen Bischöfen (auch den Weihbischöfen) zugänglich zu machen. Dies ist doch wohl der übliche und schickliche Weg."

Schon vor Beginn der Vollversammlung war der Brief der Glaubenskongregation auch in die Hände der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost" gelangt, die darüber berichtete. Dies sorgte bei Bätzing ebenfalls für Unmut, der dem Apostolischen Nuntius dafür ebenfalls "ein Stück der Verantwortung" unterstellte.

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"Dies wird die Diskussionen in der Vollversammlung der Bischofskonferenz bereits im Vorhinein maßgeblich beeinflussen und einen brüderlichen Austausch erschweren", polterte der Vorsitzende gegenüber dem Botschafter des Papstes laut "Christ & Welt".

Bischof Bätzing kündigte demnach auch an, nun den Mitgliedern des ÖAK und "unseren Partnern in der Ökumene" das Schreiben der Glaubenskongregation "selbstverständlich zugänglich" zu machen. Erzbischof Eterovic – der bei der Eröffnung der Vollversammlung am Dienstag ebenfalls anwesend war – solle ihm (Bätzing) gegenüber  "Rechenschaft" ablegen, weshalb er den Brief an alle Bischöfe weitergeleitet habe. "Christ & Welt" zitiert dabei weiter wörtlich aus dem Schreiben Bätzings an Eterovic:

"Herr Nuntius, Sie sehen mich über diesen Vorgang sehr verärgert. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass ich Sie in der Vollversammlung am Dienstag danach fragen werde, ob es sich hierbei um ein Versehen – das wäre misslich, aber verzeihlich – oder um einen begründeten Vorgang handelt. In Christus verbunden + Georg Bätzing."

Vorsitz der Bischofskonferenz

Unabhängig von der Frage, ob ein deutscher Bischof dem Nuntius zu sagen hat, wem er Post des Vatikans überstellt: Die Rolle des Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz ist rein repräsentativ, und unterliegt klaren Vorschriften.

Das Kirchenrecht definiert im Codex Iuris Canonici (CIC) die Bischofskonferenz als "Zusammenschluss der Bischöfe einer Nation" (CIC, Can. 447). Die Konferenz repräsentiert und vermittelt die Lehre der Weltkirche in ihrem jeweiligen Gebiet, kann jedoch keine Beschlüsse fassen, die dieser Lehre widersprechen. Auch die Befähigung, allgemeine Dekrete zu verfassen, sind stark eingeschränkt. Im Canon 455 des CIC heißt es:

"Die Bischofskonferenz kann nur in den Angelegenheiten allgemeine Dekrete erlassen, in denen das allgemeine Recht es vorschreibt oder eine besondere Anordnung dies bestimmt, die der Apostolische Stuhl aus eigenem Antrieb oder auf Bitten der Konferenz selbst erlassen hat."

Rechtskraft erhalten Dekrete der Bischofskonferenz ausschließlich dann, wenn sie mit mindestens zwei Drittel der Stimmen in der Vollversammlung beschlossen und nach eingehender Prüfung schließlich vom Apostolischen Stuhl "rechtmäßig promulgiert worden sind" (vgl. CIC, can. 455 §2).

Diese Tatsache spielte auch eine Rolle bei der Klarstellung des Vatikans, dass der sogenannte "Synodale Weg" – entgegen den Ankündigungen des Vorgängers von Bätzing, Kardinal Reinhard Marx – selbst unter Einbeziehung der Vollversammlung keinerlei Rechtswirkung hat.

Er kann nur in Ausnahmefällen, die nach dem Kirchenrecht geregelt sind, im Namen des gesamten Episkopats seines Landes sprechen. Grundsätzlich hat der Vorsitzende keinerlei Richtlinienkompetenz, weil "die Zuständigkeit des einzelnen Diözesanbischofs ungeschmälert erhalten" bleiben muss, wie Paragraph 4 des Canon 455 verbindlich feststellt. Dort heißt es weiter:

"Weder die Konferenz noch ihr Vorsitzender kann im Namen aller Bischöfe handeln, wenn nicht alle Bischöfe einzeln ihre Zustimmung gegeben haben."

Der Artikel 29 der Statuten der deutschen Bischofskonferenz unterstreicht ebenfalls, dass die Aufgaben des Vorsitzenden lediglich repräsentativer Natur sind:

"Er vertritt die deutsche Bischofskonferenz nach außen; dabei ist er an ihre Beschlüsse gebunden."

Die Vollversammlung kann nach Art. 8 Abs. 3 ihres Statuts jedoch auch "Beschlüsse nicht rechtsverbindlicher Art über gemeinsame Erklärungen und zur besseren gegenseitigen Abstimmung von Seelsorgsaufgaben" fassen. Diese Beschlüssen "gelten als Empfehlungen der deutschen Bischofskonferenz zur Förderung eines gemeinsamen oder gleichmäßigen Vorgehens der einzelnen im eigenen Namen handelnden Diözesanbischöfe" (Art. 14 Abs. 1). Die Diözesanbischöfe sind an diese "Empfehlungen" jedoch nicht gebunden und können sie ablehnen.

Darunter fallen bespielsweise "Handreichungen" der DBK an die einzelnen Diözesanbischöfe – wie jene heftig umstrittene "pastorale Handreichung" zum Kommunionsempfang für konfessionsverschiedene Ehepaare, die im Sommer 2018 ebenfalls vom Vatikan scharf kritisiert wurde. Zuvor hatte bereits der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki die "Handreichung" abgelehnt und gemeinsam mit dem Passauer Bischof Stefan Oster und fünf weiteren Bischöfen in Rom Beschwerde eingereicht (CNA Deutsch hat berichtet).

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