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Mehrere deutsche Bischöfe begrüßen neues Arbeitsrecht und wollen es zügig umsetzen

Deutsche Bischöfe in Rom, 17. November 2022

Mehrere deutsche Bischöfe haben sich unmittelbar nach der Verabschiedung des neuen kirchlichen Arbeitsrechts am Dienstag zustimmend zu Wort gemeldet und eine zügige Umsetzung in diözesanes Recht angekündigt.

Das neue Arbeitsrecht hält fest, dass die private Lebensgestaltung von Mitarbeitern – etwa eine zivile Wiederheirat oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung – in ihrem Kernbereich für das Arbeitsverhältnis keine Rolle mehr spielt.

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße erklärte, er freue sich, „dass wir jetzt wichtige und notwendige Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht beschlossen haben“.

„Wir sorgen damit auch für Rechtssicherheit unserer Mitarbeitenden, dass ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängt“, betonte der Erzbischof. „Die private Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir so der komplexen Lebenswirklichkeit der Menschen besser Rechnung tragen.“

Im Bistum Trier hielt Bischof Stephan Ackermann fest: „Ich bin froh über diese Entscheidung hin zu einem kirchlichen Arbeitsrecht, das sowohl zeitgemäß ist, also der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird, als auch den kirchlichen Auftrag ernst nimmt.“

Für das Bistum Speyer sagte Bischof Karl-Heinz Wiesemann, er habe „der neuen Grundordnung mit Überzeugung zugestimmt. Das gilt insbesondere für den grundlegenden Perspektivwechsel vom personenbezogenen Ansatz zum institutionenorientierten Ansatz. Damit unterliegt der Kernbereich privater Lebensführung fortan keiner rechtlichen Bewertung mehr.“

Wie Heße betonte er ausdrücklich: „Die neue Grundordnung leistet auf einem vielfach leidvollen und im Hinblick auf die sexuelle Orientierung als diskriminierend erfahrenen Hintergrund einen wesentlichen Beitrag für eine vielfältige und angstfreie Kirche.“

In Berlin erklärten Erzbischof Heiner Koch und Generalvikar Pater Manfred Kollig SSCC gemeinsam, das neue Arbeitsrecht stärke „die katholische Identität einer Einrichtung durch die Betonung christlicher Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltungen. Eine Bewertung des ‚Kernbereichs privater Lebensgestaltung‘ findet nicht statt. Wir sehen darin einen wichtigen und entscheidenden Beitrag auf dem Weg zu einer ‚Kirche ohne Angst‘.“

Ähnlich hielt Bischof Felix Genn von Münster fest: „Die Kirche muss ein angstfreier Raum sein, auch und gerade für die Mitarbeitenden. Die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ist dazu ein wichtiger Schritt.“

Für das Erzbistum Paderborn erklärte Diözesanadministrator Msgr. Michael Bredeck, er sei „froh und dankbar“ über das neue Arbeitsrecht.“Wir glauben als Kirche an die unbedingte Liebe Gottes“, so Bredeck. „Sie sichtbar und spürbar werden zu lassen, ist unser Auftrag. Darauf können wir uns jetzt konzentrieren. Wir sind stark, wenn wir als Kirche den Menschen und dem Leben dienen.“

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