Köln/Rom, 04 April, 2018 / 4:44 PM
Mit der Bitte um eine Klarstellung haben sich sieben deutsche Bischöfe in einem direkten Brief an Kardinal Kurt Koch, Präsident des Rates der Einheit der Christen, und an Kurienerzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, gewandt – ohne vorherige Absprache mit dem Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx, der wiederum mit einem eigenen Schreiben reagierte.
Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme zum Schreiben nach Rom.
"Das Ziel in einer so zentralen Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche muss es aus Sicht der Unterzeichner sein, nationale Sonderwege zu vermeiden und in einem ökumenischen Gespräch zu einer weltweit einheitlichen und tragfähigen Lösung zu kommen", hieß es aus Köln.
Auslöser der Geschichte ist der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar angekündigte Vorstoß in Sachen Interkommunion für Diözesen in Deutschland: Eine Handreichung für Seelsorger soll darlegen, wie dort "unter bestimmten Umständen" und "in Einzelfällen" evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein soll.
Am 22. März 2018 haben sich nun der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Hirten fünf bayerischer Bistümer – der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick sowie die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz direkt an den Vatikan gewandt.
Die angekündigte Orientierungshilfe wurde zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Teilnehmer beschlossen.
Ob und wie die nun an den Vatikan gestellten Fragen offen sind, darüber scheint es keine Einigkeit zu geben: Kardinal Marx schreibt in seinem am heutigen Mittwoch veröffentlichten Brief an die Mitbrüder, es "bestehen bei Euch so große Zweifel, ob der in der pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie 'vorgelegte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist', dass Ihr den Präsidenten des Rates für die Einheit der Christen 'um Hilfe' bittet."
Wie Rom den "Brandbrief" beantworten wird, ist nun die entscheidende Frage; historische Präzedenzfälle gibt es dafür praktisch keine, auch wenn der laut "Kölner Stadt-Anzeiger" an den zwischen den deutschen Bischöfen und Papst Johannes Paul II. über Abtreibung erinnert: Der Kölner Kardinal Joachim Meisner wandte sich im Jahr 1999 direkt an den damaligen Heiligen Vater – nachdem die deutschen Bischöfe mehrheitlich dafür gestimmt hatten, in der "Konfliktberatung" zu bleiben – mit der Konsequenz, dass der Papst die deutschen Bischöfe anwies, als Kirche eine solche zu unterlassen.
CNA dokumentiert das Schreiben des Erzbischofs von München und Freising, wie ihn die Website der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht hat.
"Hochwürdigste Herren, liebe Mitbrüder,
am 28. März 2018 erreichte mich das Schreiben des Erzbischofs von Köln vom 23. März 2018, mit dem er mir – persönlich/vertraulich – einen Brief an den Präsidenten des Päpstlichen Rats für die Einheit der Christen vom 22. März 2018 zur Kenntnis gibt.
Trotz der ausführlichen und auch kontroversen Aussprache in der Vollversammlung und des mit weit überwiegender Mehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz gefassten Beschlusses bestehen bei Euch so große Zweifel, ob der in der pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie ‚vorgelegte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist‘, dass Ihr den Präsidenten des Rates für die Einheit der Christen ‚um Hilfe‘ bittet. Dabei geht Ihr von dem Entwurfstext aus, der ja nach dem Beschluss der Vollversammlung noch eine Modiphase durchläuft.
Zu den im Brief vorgebrachten Hintergründen möchte ich nur anmerken:
- Anders als im Brief beschrieben wird nicht ‚in der Konfessionsverschiedenheit der Ehe‘ die gravis spiritualis necessitas angenommen, sondern es wird dargelegt, dass ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis aus dem gemeinsamen Eheleben in einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall entstehen kann.
- Es wurde mehrfach und deutlich dargelegt, dass es selbstverständlich einer nationalen Bischofskonferenz (und nach c. 844 § 4 CIC sogar einem Diözesanbischof) möglich ist, Kriterien zu formulieren, die die Kommunionspendung an nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche befindlichen Christen erlauben, und auch auf bereits bestehende Regelungen in anderen Teilen der Kirche verwiesen.
Die Vollversammlung hat ihre Entscheidung vor dem Hintergrund theologischer und ökumenischer Bezugstexte und kirchenrechtlicher Regelungsmöglichkeiten getroffen und sieht deshalb die Rückbindung mit der Universalkirche als klar gegeben an, zumal nach der Ermutigung von Papst Franziskus zu weiteren Schritten in der Ökumene, auch in der Seelsorge. Die Handreichung setzt diesen Wunsch behutsam um mit der Absicht, für die Seelsorger und die Eheleute eine größere Klarheit zu schaffen.
Da dieser Brief den Beschluss der Vollversammlung betrifft und er nicht nur mir, sondern auch Erzbischof Ladaria, Bischof Arrieta und dem Apostolischen Nuntius zur Kenntnis gegeben wurde, halte ich es für geraten, alle Mitglieder der Bischofskonferenz darüber in Kenntnis zu setzen.
Oremus pro invicem.
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Kardinal Marx"
(UPDATE 19:18 Uhr mit Informationen der Stellungnahme des Erzbistums Köln.)
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