Fulda - Mittwoch, 2. Juni 2021, 15:40 Uhr.
Eklat bei der Priesterweihe: Am 22. Mai hat die evangelische Bischöfin von Kurhessen-Waldeck, Beate Hofmann, für Aufsehen gesorgt, als die Protestantin in ihrem Grußwort im Anschluss an die Weihezeremonie in Fulda sagte, sie hätte gerne nicht "nur mitgefeiert, sondern auch mitgesegnet und -kommuniziert." Zudem kritisierte sie, dass die Katholische Kirche keine Frauen zu Priestern weihen kann.
Wenige Tage später – am gestrigen 1. Juni – setzte Papst Franziskus das neue Strafrecht der Kirche in Kraft, das für den Versuch, Frauen zu katholischen Priestern zu weihen, die Strafe der Exkommunikation aus der Katholischen Kirche vorsieht.
Die Anwesenheit von Bischöfin Hofmann in Fulda war eigentlich eine freundliche Geste: Zum ersten Mal war eine Repräsentantin der evangelischen Kirche dabei, als Bischof Michael Gerber am 22. Mai zwei Diakone zu Priestern weihte.
Vor dem Schlusssegen durfte Hofmann ein Grußwort (hier im Video ab Minute 2:03:50) an die Anwesenden richten – und nutzte dieses stattdessen für ein Plädoyer für Interkommunion und Frauenweihe. Wörtlich sagte sie:
"Ich gestehe, gerne hätte ich nicht nur mitgefeiert, sondern auch mitgesegnet und kommuniziert. Denn wie Sie bin ich ordiniert zum Dienst an Wort und Sakrament und habe einen langen geistlichen Weg in dieses Amt hinter mir. Theologische Differenzen über die Lehre von Amt und Kirche verhindern das – noch."
Zudem würden einzig "theologische Interpretationen und Traditionen" verhindern, dass "heute hier neben zwei Männern, auch Frauen zum priesterlichen Dienst geweiht werden", behauptete die Bischöfin weiter.
Sie verfolge die aktuelle Diskussionen innerhalb der Katholischen Kirche in Deutschland deshalb mit großem Interesse und sei dabei "parteiisch". An den Fuldaer Bischof Gerber und an die neugeweihten Priester gerichtet fügte sie hinzu:
"Vielleicht werden wir noch zu Ihrer Amts- und Lebenszeit erleben, dass auch Frauen ihre Gaben in allen Ämtern und Diensten ihrer Kirche mit einbringen können. Aus der Erfahrung meiner Kirche kann ich sagen, das wird ein Gewinn sein."
Interkommunion: Theologische Unterschiede
Immer wieder gibt es in Deutschland Vorstöße zur Interkommunion, um - ungeachtet der unterschiedlichen theologischen Auffassungen - Protestanten und Katholiken die wechselseite Teilnahme am Abendmahl, beziehungsweise an der Eucharistiefeier, zu ermöglichen.
Die Unterschiede in der Bedeutung der katholischen Eucharistiefeier und des protestantischen Abendmahls sind eklatant; während Katholiken glauben, dass Jesus Christus tatsächlich leibhaft (und nicht nur "symbolisch") in der gewandelten Hostie (Leib Christi) und im gewandelten Wein (Blut Christi), glauben Protestanten nicht an diese Art der Realpräsenz.
Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) beschreibt außerdem die heilige Messe als "die bleibende Mitte des Lebens der Kirche" (KKK, 1343). Dort heißt es auch, dass seit dem Zeugnis des heiligen Justin aus dem 2. Jahrhundert die "wesentlichen Elemente im Ablauf der Eucharistiefeier" bis heute "in allen großen liturgischen Familien die gleichen geblieben" sind. Der Katechismus erklärt dazu im Punkt 1356:
"Die Christen feiern von Anfang an die Eucharistie, und zwar in einer Form, die sich trotz Verscheidenheit der Zeiten und der Liturgien im Wesentlichen nicht geändert hat. Sie tun dies, weil sie sich durch den Auftrag verpflichtet fühlen, den der Herr am Abend vor seinem Leiden gegeben hat: 'Tut dies zu meinem Gedächtnis!' (1 Kor 11,24-25)."
Die Gegenwart Christi ist bei der heiligen Messe demnach nicht von einem "Gefühl" oder der persönlichen Einstellung der Anwesenden abhängig, sondern in den gewandelten Gaben von Brot und Wein realpräsent, das heißt wirklich gegenwärtig. Kirchenväter wie Thomas von Aquin haben dieses "heilige Geheimnis" immer wieder bekräftigt:
"Dass der wahre Leib und das wahre Blut Christi in diesem Sakrament seien, lässt sich nicht mit den Sinnen erfassen (...), sondern nur durch den Glauben, der sich auf die göttliche Autorität stützt. Deshalb sagt Cyrill zur Schriftstelle 'Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird' (Lk 22,19): 'Zweifle nicht, ob das wahr sei. Nimm vielmehr die Worte des Erlösers im Glauben auf. Da er die Wahrheit ist, lügt er nicht'."
Der Eucharistiefeier steht der geweihte Priester vor, der gleichzeitig Christus repräsentiert und in persona Jesu Christi handelt.
Der heilige Ignatius von Antiochien schrieb dazu: "Jene Eucharistiefeier gelte als zuverlässig, die unter dem Bischof oder einem von ihm Beauftragten stattfindet."
Dies ist in der 2000-jährigen Geschichte der Kirche biblisch begründet: Der Priester lebt ehelos "um des Himmelreiches willen" (Mt 19,12), um sich "ungeteilt dem Herrn und seiner 'Sache' zu widmen" (KKK, Nr. 1579).
Auch der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz befürwortet Interkommunion
In Deutschland versuchen manche Bischöfe und theologen, diesen Unterschied zu negieren und eine wechselseitige Teilnahme zu erreichen. Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, gilt als Verfechter der Interkommunion: Als Leiter des "Ökumenischen Arbeitskreises" (ÖAK) hatte er dieses Vorhaben federführend in einem Positionspapier des ÖAK eingebracht.
Wie CNA Deutsch berichtete, hatte die Glaubenskongregation im September 2020 dieser Forderung jedoch eine klare Absage erteilt: Zwischen Katholiken und Protestanten könne es keine Interkommunion in Form einer "Mahlgemeinschaft" geben, erinnerte Rom die deutschen Bischöfe.
Mit der Intervention gehe es weniger um die vielbeschworene Rede von einer "Öffnung" oder deren "Blockade" mit Blick auf ein gemeinsames "Mahl": Es geht um ein grundsätzlich anderes Verständnis von Eucharistie und Realpräsenz. Das haben auch mehrere deutsche Bischöfe schon bekräftigt, wollen offenbar die Bischöfe Georg Bätzing und Gerhard Feige aber offenbar nicht gelten lassen.
Wie CNA Deutsch weiter berichtete, hatte kurz darauf auch der Präfekt des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, Kardinal Kurt Koch, massive Bedenken angemeldet, mit dem Ergebnis, dass der Entwurf des ÖAK vorerst zur neuen Überarbeitung zurückgeschickt wurde.
Bischof Bätzing hatte allerdings erst im März die Priester in seiner Diözese in einem Brief aufgefordert, auch Nicht-Katholiken die heilige Kommunion zu spenden, wenn diese nach Prüfung ihres Gewissens diese verlangen.
Interkommunion auf dem "Ökumenischen Kirchentag"
Bätzing hatte außerdem noch im Februar verlautbart, dass es mit Blick auf den "Ökumenischen Kirchentag" (ÖKT) vom 13. bis 16. Mai in Frankfurt zumindest keine Interzelebration (gemeinsame Feier einer heiligen Messe durch Geistliche verschiedener Konfessionen), "keinen generellen, konfessionsübergreifenden Empfang der Eucharistie" und keine "neuen Formen von eucharistischen Feiern" geben könne.
Wie CNA Deutsch berichtete, sagte der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz zum Auftakt der Feier der heiligen Messe im Kaiserdom, er bitte evangelische Christen um Entschuldigung, weil sie oft unter dem Hochmut und Abgrenzungsbemühungen von katholischer Seite zu kämpfen hätten. Eltz weiter: "Ich bitte dafür um Verzeihung und danke für die Langmut."
Beim ÖKT nahm der Katholik Sternberg an einem protestantischen Abendmahl teil. Die protestantische Präsidentin des ÖKT, Bettina Limperg, empfing die heilige Kommunion aus der Hand des Frankfurter Stadtdekans, Johannes zu Eltz.
Priestertum Männern vorbehalten
Beim Kirchentag sprach der amtierende Präsident des Zentralkomittees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg (CDU), auch über seinen persönlichen Wunsch, dass die Katholische Kirche in Zukunft Frauen zu Priestern weihen sollte.
Mit dem apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis habe Papst Johannes Paul II. versucht, "diese Frage abzuwürgen. Die Frage wurde in der Kirche nicht geführt, und jetzt bricht sie mit aller Macht auf", so der Funktionär und Politiker wörtlich.
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Tatsächlich hat der heilige Papst Johannes Paul II. in seinem Schreiben die Weihe von Frauen aus theologischen Gründen für unmöglich erklärt und dann "endgültig" ausgeschlossen.
"Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts für diskutierbar, oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu.
Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben", so St. Johannes Paul II. im Jahr 1994.
Papst Franziskus hat ebenfalls wiederholt ein Priestertum der Frau ausgeschlossen. Im Februar 2020 begründete der Pontifex dies theologisch in "Querida Amazonia", dem Nachsynodalen Schreiben der Amazonas-Synode.
"Jesus Christus zeigt sich als der Bräutigam der Eucharistie feiernden Gemeinschaft in der Gestalt eines Mannes, der ihr vorsteht als Zeichen des einen Priesters. Dieser Dialog zwischen Bräutigam und Braut, der sich in der Anbetung vollzieht und die Gemeinschaft heiligt, sollte nicht auf einseitige Fragestellungen hinsichtlich der Macht in der Kirche verengt werden", betonte der Papst, und erklärt weiter das katholische Verständnis – und christliche Menschenbild – einer Komplementarität der beiden Geschlechter von Mann und Frau.
"Der Herr wollte seine Macht und seine Liebe in zwei menschlichen Gesichtern kundtun: das seines göttlichen menschgewordenen Sohnes und das eines weiblichen Geschöpfes, Maria. Die Frauen leisten ihren Beitrag zur Kirche auf ihre eigene Weise und indem sie die Kraft und Zärtlichkeit der Mutter Maria weitergeben", so der Papst weiter.
Auf diese Weise bleibe man auch nicht bei einem "funktionalen Ansatz" stehen, sondern trete ein "in die innere Struktur der Kirche", unterstrich der Pontifex in Querida Amazonia.
Nach der Lehre des Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) wird durch das geweihte Amt, "vor allem durch das der Bischöfe und Priester sichtbar gemacht, dass Christus als Haupt der Kirche inmitten der Gemeinschaft der Gläubigen gegenwärtig ist". Die Ausübung dieses Dienstes habe sich nach dem Vorbild Christi zu richten. Nach dem Kirchenrecht "Codex Iuris Canonici" darf deshalb nur ein "getaufter Mann" die Weihe empfangen (CIC, can. 1024).
Das biologische Geschlecht ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend für die Eignung zur Priesterweihe. Der Katechismus betont in der Nummer 1678, dass jede Berufung intensiv geprüft werden müsse:
"Niemand hat ein Recht darauf, das Sakrament der Weihe zu empfangen. Keiner maßt sich dieses Amt selbst an. Man muss dazu von Gott berufen sein (...). Wie jede Gnade kann auch dieses Sakrament nur als ein unverdientes Geschenk empfangen werden."
Nach Überarbeitung des Kirchenrechts: Exkommunikation für Frauenweihe
Gerade die wiederholte Forderung nach einer "Öffnung" des Weiheamtes auch für Frauen erhält angesichts der kürzlich erfolgten Reform des kirchlichen Strafgesetzbuches eine strafrechtliche Dimension. In der Neufassung des Buch VI des "Codex Iuris Canonici" (hier im vollständigen Wortlaut) heißt es in Can. 1379, §3 wörtlich:
"Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann darüber hinaus mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden."
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