EU-Parlament fordert Aufnahme des Abtreibungsrechts in die Grundrechtecharta, erntet scharfe Kritik

EU-Parlament
Guillaume Périgois / Unsplash

Das Europäische Parlament hat am heutigen Donnerstag die kontroverse Resolution für Abtreibung verabschiedet, die ein fundamentales Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufnehmen soll.

Mit 336 Ja-Stimmen, 163 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen unterstreichen die Abgeordneten ihre Forderung, die als eine Frage der „sexuellen und reproduktive Gesundheit” bezeichnet wurde, die in das europäische Grundrecht aufzunehmen sei.

Die Resolution, die am 11. April angenommen wurde, fordert die Mitgliedstaaten auf, Abtreibungen vollständig zu entkriminalisieren und alle Hindernisse zu beseitigen, die den Zugang hierzu erschweren. Insbesondere Polen und Malta stehen im Fokus der Kritik, da sie strenge Gesetze zum Schutz ungeborenen Lebens beibehalten.

Der Antrag ruft auch dazu auf, EU-Fördermittel für Organisationen, die gegen das Recht auf Abtreibung arbeiten, zu streichen.

Die Parlamentarier argumentieren, dass die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Grundrechtecharta der EU ein entscheidender Schritt zur Sicherung der körperlichen Autonomie und Gleichstellung sei.

Frankreich hat bereits am 4. März 2024 als erstes Land das Abtreibungsrecht in seiner Verfassung verankert, wie CNA Deutsch meldete.

Scharfe Kritik an „politischem Manöver“

Die Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) kritisierte die Resolution scharf. Vincenzo Bassi, Präsident der FAFCE, bezeichnete die Abstimmung als „zynisches politisches Manöver“ im Vorfeld der Europawahlen. Er betonte, dass Abtreibungsregelungen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen und durch das Prinzip der Subsidiarität geschützt sind.

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„Dies ist lediglich eine ideologische Manifestation ohne rechtliche Grundlage“, so Bassi weiter. Er forderte einen stärkeren Fokus auf Unterstützungsnetzwerke für Frauen in schwierigen Situationen und betonte die Bedeutung der Familienverbände, die Frauen in Not begleiten.

Adina Portaru von der Alliance Defending Freedom International äußerte sich ebenfalls kritisch. Sie betonte, dass internationales Recht das Recht auf Leben schützt und die EU keine Befugnis habe, Abtreibungspolitiken zu ändern. „Anstatt Abtreibungen zu fördern, sollte Europa Mütter stärken und das Leben schützen“, so Portaru.

Ausblick und Warnung 

Die Resolution des Europäischen Parlaments ist nicht bindend, spiegelt jedoch die wachsenden Forderungen nach einem einheitlicheren Ansatz in der EU wider. Die tatsächliche Umsetzung der geforderten Änderungen bleibt jedoch unsicher, da sie die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordern würde.

Die Katholischen Bischöfe in Europa haben bereits vor der Abstimmung gewarnt, dass Abtreibung kein Grundrecht sein könne.

In einer Erklärung – hier der volle Wortlaut – an die Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie an die Bürger Europas betonte die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) die Bedeutung der Förderung von Frauenrechten ohne die Verknüpfung mit Abtreibung. 

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