Kardinal Woelki für Lockerung des Gottesdienst-Verbotes: "Wir haben dazu gelernt"

Bischof Bätzing begrüßt weitere Gespräche zwischen Politik und Kirche, Bischof Hanke kritisiert Bundesregierung

Kardinal Rainer Maria Woelki
Jochen Rolfes / Erzbistum Köln

Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich erneut für eine Lockerung des momentanen Gottesdienst-Verbotes ausgesprochen. Wie der Kölner Erzbischof am Freitag gegenüber CNA Deutsch sagte, müssten dazu die Hygienevorschriften eingehalten werden. Woelki mahnte an, dass das Feiern von Gottesdiensten ein Grundrecht sei, das nicht länger so stark eingeschränkt werden könne. Das Erzbistum teilte mit, dass man bereits an einem Sicherheitskonzept arbeite, um eine Lockerung des Verbots zu erwirken.

Auch auf Bundesebene zeichnet sich mittlerweile eine Lockerung ab dem 30. April ab.

Bereits am Donnerstag hatte sich Kardinal Woelki mit dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet (CDU), getroffen. Der Erzbischof zeigte sich mit dem Gespräch sehr zufrieden. Er danke dem Politiker für dessen Engagement "für die schnellstmögliche Lockerung des Gottesdienstverbotes". Abstand, Vorsicht, Hygiene bleibe nach wie vor unverzichtbar, doch "die Sehnsucht der Menschen nach Seelsorge, Orientierung, Gottesdienst ist gerade jetzt groß".

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Am Freitag bestätigte Kardinal Woelki gegenüber CNA Deutsch, dass man die staatlichen Vorgaben von Anfang an sehr ernst genommen habe und weiterhin alles tun wolle, um zur Eindämmung der Corona-Pandemie beizutragen und Menschen zu schützen.

"Ohne diese Regeln nun einfach über Bord zu werfen, ist es aber doch höchste Zeit, öffentliche Gottesdienste wieder zu ermöglichen. Ich denke dabei nicht an eine Rückkehr zur Normalität, wie wir sie vor der Corona-Krise kannten. Dafür ist es natürlich viel zu früh. Die Hygienevorschriften müssen weiter eingehalten werden, die Abstandsregeln und vieles mehr. Wir alle haben dazugelernt und werden das auch gewissenhaft praktizieren. Aber in einem genau definierten Rahmen sollten Gottesdienste jetzt so schnell wie möglich wieder zugelassen werden."

Bei öffentlichen Gottesdiensten gehe es nicht um "irgendein Angebot", das man mit kulturellen oder gar kommerziellen Angeboten vergleichen könnte, sondern um ein Grundrecht, "das für uns als freiheitliche Gesellschaft so elementar wichtig ist, dass es nicht länger so stark eingeschränkt werden kann", so Woelki gegenüber CNA Deutsch.

Ebenfalls am heutigen Freitag hat sich Bischof Georg Bätzing von Limburg in seiner Funktion als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz zu den weiteren Gesprächen zwischen Politik und Kirche geäußert. Er sei "froh, dass sich heute Vertreter von Bund und Ländern, der Kirchen und Religionsgemeinschaften in großer Einmütigkeit darauf verständigt haben, dass man im Laufe der nächsten Woche konkrete Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte und damit auch von Gottesdiensten prüfen will", so Bätzing.

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Ziel sei, religiöse Veranstaltungen gemäß Anforderungen des Infektionsschutzes möglichst bald nach dem 30. April wieder zuzulassen.

Bistum Eichstätt: Kritik von Bischof Hanke an der Bundesregierung

Dass in dem von der Politik beschlossenen Stufenplan zur Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Kirchen nicht berücksichtigt werden, ist für den Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke nicht verständlich. Wie das Bistum mitteilte, kritisiert Hanke, dass die von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten beschlossene Lockerung zwar Märkte und Geschäfte einer gewissen Größenordnung berücksichtigt, nicht aber die Kirchen und ihre pastoralen Dienste. Hanke wörtlich:

"Auch für die Kirchen wäre eine stufenweise Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste und pastoraler Angebote naheliegend gewesen, etwa die Feier von Gottesdiensten in Kirchen mit entsprechender Fläche, in der eine Feiergestaltunag möglich wäre, bei der die Gefahr der Ansteckung mit dem Covid-19-Virus vermieden werden könnte."

Das vorliegende Ergebnis deute nicht nur auf die einseitige Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen hin, sondern sei auch vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung wie auch der Wahrung religiöser Grundrechte zu hinterfragen. 

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