Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich erneut für eine Lockerung des momentanen Gottesdienst-Verbotes ausgesprochen. Wie der Kölner Erzbischof am Freitag gegenüber CNA Deutsch sagte, müssten dazu die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Bischof Stefan Oster hält das momentane Verbot von öffentlichen Gottesdiensten für sinnvoll. In einem Videobeitrag erinnerte der Passauer Hirte an die vergangenen Krisenzeiten der Kirche und ermutigte die Gläubigen, sich auf den Schatz der Kirche in der Eucharistie zurückzubesinnen.
Das Erzbistum Köln möchte weiter an der Idee festhalten, trotz der Corona-Krise unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffentliche Gottesdienste zu gestatten.
Der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper hat sich erneut für Kirchenreformen ausgesprochen, aber davor gewarnt, den "Neuanfang" als "Neuerung" zu sehen.
Kritik und Enttäuschung über die Entscheidung der Bundesregierung, das Verbot der öffentlichen Feier der heiligen Messe sowie aller Zusammenkünfte in Kirchen vorerst beizubehalten:
Bamberger Erzbischof im Exklusiv-Interview über den Umgang mit der Corona-Krise
Das ist mitnichten eine "überraschende Offensive" des Papstes:
In der Diskussion um eine Lockerung der Ausgangsbeschränkungen hat der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer auf die Bedeutung der christlichen Gottesdienste nicht nur für den Heilsauftrag der Kirche, sondern auch für den Zusammenhalt und die gesellschaftliche Orientierung in dieser Krise hingewiesen.
Bischof Heiner Wilmer von Hildesheim hat in einem am Ostersonntag veröffentlichten Interview gesagt, dass "der Allmächtige schlechthin der Tod" sei. Außerdem ist ihm das "viele Streaming" von Eucharistiefeiern in der Coronavirus-Pandemie "suspekt" - und er bekräftigt seine Aussage, dass Missbrauch zur DNA der Kirche gehörte.
"Wir glauben nicht an die absolute Autonomie des Menschen, nicht an die postmoderne Beliebigkeit und nicht an die freie Verfügbarkeit über das Geschenk des Lebens, sondern wir glauben an unseren Herrn Jesus Christus, der auferstanden ist von den Toten und gegenwärtig ist im Allerheiligsten Sakrament des Altares."
Auch auf das Urteil über das Gottesdienst-Versammlungs-Verbot des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe ging Bischof Rudolf ein
Woher, das ist heute am Ostersonntag eine wichtige Frage, wissen wir eigentlich, dass Christus auferstanden ist?
Am Samstagabend hat im Regensburger Dom die Feier der Osternacht mit Bischof Rudolf Voderholzer stattgefunden. Aus gegebenem Anlass war der Rahmen viel kleiner und schlichter als gewohnt: kein Osterfeuer, kein Gesang der Regensburger Domspatzen, kein volles Chorgestühl, keine vollen Bänke, nicht einmal ein Weihrauchfass – und dennoch war es eine sehr österliche Feier.
Die Wiener Pestsäule der Heiligen Dreifaltigkeit als Ort der Hoffnung
Der als Kelch Jesu verehrte Heilige Gral von Valencia führt zu den Ursprüngen der Eucharistie im Abendmahlssaal
Schon jetzt wissen wir, dass das „Triduum sacrum“ des Jahres 2020 für uns sehr besonders und alle unvergesslich bleiben wird.
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Hier, zwischen Ingolstadt und Eichstätt, liegt der kleine Ort Böhmfeld. Die Legende besagt, der Hl. Bonifatius habe mit seinem Neffen, dem Hl. Willibald, im 8. Jahrhundert schon zwei christliche Familien angetroffen. Ihm zu Ehren wurde im 11. Jahrhundert durch Bischof Gundekar von Eichstätt die Bonifatiuskirche im Ort erbaut, später erweitert und neu ausgestaltet.
Nun soll es also vor das Bundesverfassungsgericht gehen: Mittlerweile sollen offenbar gleich drei Eilanträge dem BVerfG mittlerweile vorliegen. Wie CNA Deutsch bereits am Donnerstag berichtete, möchte unter anderem das Berliner Institut Sankt Phillip Neri in die nächste Instanz gehen, nachdem die Klage gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste auch in zweiter Instanz am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen wurde. Wie CNA Deutsch am Karfreitag erfuhr, haben demnach zwei weitere Personen einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt.
Aufgrund der Corona-Pandemie und dem allgemeinen Verbot von öffentlichen Gottesdiensten in Österreich hat das Erzbistum Wien besondere Richtlinien erlassen, um seinen Gläubigen den Empfang der Eucharistie zu ermöglichen. Im Wiener Diözesanblatt vom April 2020 (Jahrgang 158, Nummer 4) gestattet die Erzdiözese die Ausnahme, dass Gläubige die Eucharistie bei einem Priester abholen können, um diese zeitnah in der Hausgemeinschaft zu konsumieren.