Redaktion, 23 Mai, 2025 / 9:00 AM
Die vier deutschen Bischöfe, die sich nicht am Synodalen Ausschuss beteiligen, haben ihre Ablehnung dieses Gremiums in einem Schreiben an Bischof Georg Bätzing und Irme Stetter-Karp mit Nachdruck bekräftigt. Bätzing als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Stetter-Karp als Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholischen (ZdK) fungieren als Präsidenten des Synodalen Ausschusses.
Von 27 deutschen Diözesanbischöfen haben Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln sowie die Bischöfe Gregor Maria Hanke OSB von Eichstätt, Stefan Oster SDB von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg eine Teilnahme am Synodalen Ausschuss von Anfang an abgelehnt. Der Ausschuss soll einen Synodalen Rat vorbereiten, um den Synodalen Weg in Deutschland zu verstetigen. Das Ziel ist das gemeinsame Beraten und Entscheiden von Laien und Diözesanbischöfen.
In ihrem Schreiben, das CNA Deutsch vorliegt, verwiesen die vier Bischöfe auf „Stoppschilder“ aus Rom, weshalb sie „die Arbeiten des ‚synodalen Ausschusses‘ an der Vorbereitung eines nationalen synodalen Gremiums als nicht zielführend“ einschätzten.
„Deshalb haben wir die Finanzierung des ‚synodalen Ausschusses‘ durch die Deutsche Bischofskonferenz abgelehnt […] und uns an Verhandlungen innerhalb der Gremien der Deutschen Bischofskonferenz, die den ‚synodalen Ausschuss‘ zum Inhalt hatten, nicht beteiligt“, riefen die vier Bischöfe in Erinnerung. „Wir betrachten uns weder als Mitglied noch als Träger des synodalen Ausschusses und sind es de iure auch nicht. Dieser wird getragen vom ZdK und einem dafür gegründeten Verein einiger Bistümer in Deutschland.“
Hintergrund für diese deutliche Distanzierung von dem Gremium ist eine Pressemitteilung im Anschluss an die jüngste Sitzung des Synodalen Ausschusses, in der es hieß: „Nach einer lebhaften Debatte zur Ausgestaltung eines künftigen synodalen Gremiums auf Bundesebene gab es klare Voten. So sollen in dem Gremium alle Mitglieder des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz und ebenso viele Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) vertreten sein.“
Dem Ständigen Rat gehören alle 27 Diözesanbischöfe an, also auch jene vier, die sich nicht an der Fortsetzung des Synodalen Wegs beteiligen wollen. Der Synodale Ausschuss habe also beschlossen, „dass alle Diözesanbischöfe Deutschlands, also auch wir, in einem künftigen Gremium Mitglieder sein sollen. Dies nehmen wir mit Verwunderung zur Kenntnis und bitten darum, künftig deutlich zu machen, dass dem ‚synodalen Ausschuss‘ lediglich 23 Diözesanbischöfe angehören.“
Die Ablehnung des deutschen Synodalen Wegs sei indes nicht gleichzusetzen mit einer Ablehnung von Synodalität als solcher. „Wir werden weiterhin alles daran setzen, die römische Synodalität in unseren Bistümern zu fördern. Dazu gehören vor allem: Dialog, gemeinsames Hören auf den Heiligen Geist, freimütiges Sprechen, Beratung, geschützte Räume und Strukturen für Beratungsprozesse, Vergewisserung der gemeinsamen Grundlagen in Glaube und Lehre der Kirche und die Überzeugung, dass die gemeinsame Feier der Eucharistie ‚Quelle und Höhepunkt‘ nicht nur des christlichen Lebens im Allgemeinen, sondern gerade auch Quelle und Höhepunkt echter katholischer Synodalität ist.“
Vor seiner Wahl zum Papst war Leo XIV. als Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe an den römischen Verhandlungen zum deutschen Synodalen Weg beteiligt. So hatten im Februar 2024 Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie die Kardinäle Víctor Manuel Fernández (Glaubens-Dikasterium) und Robert Francis Prevost OSA (Bischofs-Dikasterium) noch ganz grundsätzlich betont, ein Synodaler Ausschuss – zur Vorbereitung der Verstetigung des Synodalen Wegs – sei nicht rechtmäßig. Die Kardinäle warnten die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz vor dem Beschluss, dieses Gremium einzurichten: „Ein solches Organ ist vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der DBK ungültig – mit den entsprechenden rechtlichen Folgen.“
Bei einem Treffen deutscher Bischöfe mit Vertretern der vatikanischen Kurie im März kam es zu einer Aussprache. Im Anschluss hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Es wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl über die weitere Arbeit des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses vereinbart. Die deutschen Bischöfe haben zugesagt, dass diese Arbeit dazu dient, konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen und anschließend dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden.“
Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung des Synodalen Ausschusses im April 2024 bei einer Sitzung des Ständigen Rats der DBK angenommen. Diesem Gremium gehören alle 27 Diözesanbischöfe an. Im November 2025 soll die Satzung für den Synodalen Rat durch den Synodalen Ausschuss beschlossen werden – der Name „Synodaler Rat“ wird nach römischer Kritik allerdings nicht mehr ausdrücklich erwähnt, weshalb von einem neuen Namen für die Verstetigung des Synodalen Wegs auszugehen ist.
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