Der Philosoph Sebastian Rödl meint in seinem Aufsatz “Selbstgesetzgebung” (in: “Paradoxien der Autonomie”, hg. von Th. Khurana und Ch. Menke, Berlin, 2. Auflage 2019, S. 91-111), dass für Immanuel Kant Freiheit darin bestehe, “das Joch unseres Menschseins abzuwerfen” (S.92). Diese überspitzte Formulierung würde Kant so wohl kaum unterschreiben. Dennoch trifft sie einen wesentlichen Punkt. Für Kant ist das moralische Gesetz der Bestimmungsgrund des reinen Willens (so an zahlreichen Stellen, z.B. KpV AA V 100). Unter dem “reinen” Willen versteht Kant den Willen des Menschen, insofern dieser ein Vernunftwesen ist. Der reine Wille ist deshalb nichts anderes als die praktische Vernunft. Das moralische Gesetz gilt für alle Vernunftwesen. Wäre der Mensch ein reines Vernunftwesen, dann würde er ausschließlich moralisch handeln. Nun ist er darüberhinaus aber auch ein Sinnenwesen. Als solches hat er Neigungen, die nicht von vorneherein mit den Forderungen des moralischen Gesetzes übereinstimmen. Deshalb muss der Mensch, wenn er dem Moralgesetz allein aus Achtung vor ihm gehorchen soll, von seinem eigenen Charakter als Sinnenwesen absehen und dem Moralgesetz gehorchen “mit Abbruch aller Neigungen” (KpV AA V 72). Deshalb sind Neigungen “einem vernünftigen Wesen jederzeit lästig” (KpV AA V 118). Es muss “der allgemeine Wunsch eines jeden vernünftigen Wesens sein”, “gänzlich” von Neigungen “frei zu sein” (GMS AA IV 428). Denn sie sind ein ständig zu überwindendes Hindernis für das moralische Handeln. Wer denkt hier nicht unwillkürlich an den Ausruf des hl. Paulus: “Ich unglückseliger Mensch! Wer erlöst mich von diesem todgeweihten Leib?” (Röm 7, 24). Der Grund ist bei Paulus derselbe wie bei Kant: Er nimmt in seinem Leib ein Gesetz wahr, das im Streit liegt mit dem Gesetz des Geistes. Das führt dazu, dass er nicht das Gute tut, das er eigentlich will (Röm 7, 19). Auch hier erscheint wie bei Kant die sinnliche Natur des Menschen als Widersacher des Moralgesetzes. Der Unterschied ist allerdings der, dass im Christentum dieser Widerstreit eine Folge der Erbsünde ist. Nicht die Sinnennatur des Menschen als solche, sondern seine gefallene Natur steht im Widerspruch zu den Forderungen des Sittengesetzes und provoziert deshalb den Streit zwischen Geist und Fleisch. Doch das sei hier nur am Rande vermerkt. Der Punkt, auf den es mir jetzt ankommt, ist ein anderer.

Tatsächlich muss man sagen, dass für Kant die Freiheit nicht anders zu haben ist als durch das Abschütteln des Jochs unseres Menschseins, insofern nämlich unsere sinnliche Natur unser Menschsein ausmacht. Kant nennt es “unser pathologisch bestimmbares Selbst” (KpV AA V 74). Das ist jenes Selbst, das durch die Gegenstände unserer Neigungen affizierbar ist und jenem unsichtbaren, intelligiblen Selbst entgegensteht, das unsere Persönlichkeit ist und ein “von der ganzen Sinnenwelt unabhängiges Leben” besitzt (KpV AA V 162), dessen wir uns aufgrund des Moralgesetzes bewusst sind. Moralität und Unmoralität sind bei Kant klar auf Vernunft und Sinnlichkeit verteilt: Moralisch sind wir als Vernunftwesen, potenziell unmoralisch nur als Sinnenwesen.

Wenn nun unsere sinnliche Natur im Gegenüber zum Vernünftigen als das typisch Menschliche angesehen wird, dann werden im Vergleich zur aristotelischen Definition des Menschen Genus und differentia specifica vertauscht. Nach Aristoteles sind wir der Gattung nach ein animal, ein Sinnenwesen. Die spezifische Differenz, durch welche wir uns von den anderen Sinnenwesen, also von den Tieren, unterscheiden, ist die Vernunft: Wir sind ein animal rationale (zoon logikon). Rödl kehrt in der Beschreibung des Kantischen Menschenbegriffs das Verhältnis um: Der Mensch ist ein Vernunftwesen, und die differentia specifica, wodurch er sich von anderen Vernunftwesen (sofern es sie überhaupt gibt) unterscheidet, ist seine sinnliche Natur. Daraus folgt dann für Kant tatsächlich: Weil der Mensch ein Vernunftwesen ist, kann er moralisch sein, und weil er ein Mensch ist, kann er unmoralisch sein. Seine Moralität hängt eben davon ab, ob er dem Gesetz seiner Vernunft oder ob er seinen Neigungen gehorcht. Da sein eigentliches Selbst die Vernunft ist, gehorcht er im ersten Fall sich selbst, d.h. er ist dem moralischen Gesetz nur insofern unterworfen, als er gleichzeitig auch der Gesetzgeber ist. Gehorcht er dagegen seinen Neigungen, gerät er unter Fremdherrschaft, unter Heteronomie. Das Heilmittel gegen die Heteronomie kann nur darin liegen, dass umgekehrt die sinnliche Natur der Herrschaft der Vernunft und derem Gesetz, d.i. dem Moralgesetz, unterworfen wird.

Wenn also die Befreiung aus dieser Fremdherrschaft tatsächlich nicht anders zu haben ist als durch das Abwerfen des Jochs unseres Menschseins, dann scheint dies genau dem zu entsprechen, was unter den Vertretern der autonomen Moral die Kritiker des Naturrechts propagieren. Diese fordern ja auch die Abschaffung eines Begriffs der menschlichen Natur, die unserer freien Selbstbestimmung hinderlich ist. Sie scheinen mit Kant exakt übereinzustimmen. Doch der Schein trügt. Das Gegenteil ist der Fall.

Kant fordert den Abbruch der Neigungen, damit wir um so freier aus Pflicht handeln, die Autonomisten dagegen fordern die Abschaffung einer normativen Natur, damit wir um so freier unseren Neigungen nachgeben können. Kant geht es um die Freisetzung unserer Moralfähigkeit, den Autonomisten um Befreiung von moralischen Fesseln. Kant will das Joch des Menschseins abschütteln, weil es der Moral im Wege steht, die Autonomisten wollen es abschütteln, weil es die Moral auf den Weg bringt. Kant will den Hedonismus überwinden, weil er die Moral verdirbt. Die Autonomisten wollen das Naturrecht abschaffen, weil es Moral begründet.

Warum ist in naturrechtlicher Sicht unsere Natur moralbegründend? Weil auch unsere menschliche Natur, insbesondere auch unser Leib, eine Würde hat. Dieser ist, biblisch gesprochen, ein Tempel des Heiligen Geistes. Deshalb können wir eben nicht mit ihm machen, was wir wollen. Er setzt unserer Willkür eine normative Grenze. Dieser Sachverhalt ist gemeint, wenn hier von Moralbegründung gesprochen wird. Die Tugend der Keuschheit dient dem Schutz jener Würde. Unzucht bedeutet Entweihung des Tempels, eine Entwürdigung des Leibes: “Flieht die Unzucht! Jede andere Sünde, die ein Mensch begeht, bleibt außerhalb des Leibes. Wer sich aber der Unzucht hingibt, versündigt sich an seinem eigenen Leib. Wißt ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt?” (1 Kor 6, 18 f.). Von diesem christlichen Gedanken haben sich Theologen wie Goertz radikal verabschiedet. “Würde” verorten sie allein in der freien Selbstbestimmung. Wie verfehlt die dabei übliche Berufung auf Kant ist, wird deutlich, wenn wir uns klarmachen, dass Kant den menschlichen Leib in sein Instrumentalisierungsverbot mit einbezieht. Er beschreibt den Geschlechtsverkehr als einen “Genuß, zu dem sich ein Theil dem anderen hingiebt. In diesem Act macht sich ein Mensch selbst zur Sache” (MS AA VI 278), er macht sich für die andere Person zu einem “Objekt ihres Appetits” (Moralphilosophie Collins). Das aber ist nach Kant nur zulässig “unter der einzigen Bedingung (...), dass, indem die eine Person von der anderen gleich als Sache erworben wird, diese gegenseitig wiederum jene erwerbe; denn so gewinnt sie wiederum sich selbst und stellt ihre Persönlichkeit wieder her” (MS AA VI 278). Und in eben dieser gegenseitigen Erwerbung besteht die Ehe. Man kann bezweifeln, ob Kant damit tatsächlich, wie er meint, die Notwendigkeit der Ehe “nach Rechtsgesetzen der reinen Vernunft” (ebd.) bewiesen hat; man kann ihm vorwerfen, dass er den personalen Charakter sich hingebender Liebe verkennt. Was er aber mit der christlichen Lehre gemeinsam hat, ist die Wertschätzung des Leibes, die Erkenntnis seiner normativen Relevanz in der praktischen Anwendung der Zweckformel des kategorischen Imperativs und die Anerkennung der Ehe in ihrer Bedeutung für den moralischen, würdebezogenen Umgang mit dem Leib. Dieser partizipiert an der Würde der Person und stellt eben deshalb sehr wohl eine normative Vorgabe gegenüber dem eigenen Selbstbestimmungsrecht dar. Auch für ihn gilt das Instrumentalisierungsverbot. Streng genommen kann sowieso jede Instrumentalisierung der Person nur über den Leib laufen. Jede Weise, wie Menschen einander begegnen und brauchen können, ist leiblich vermittelt. Würde der Leib nicht in das Instrumentalisierungsverbot mit einbezogen, wäre die Zweckformel des Kategorischen Imperativs leer: “Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst” (GMS AA IV 429). Die Tatsache, dass Kant sie auch auf den Umgang des Menschen mit sich selbst bezieht (“in deiner Person”), zeigt, dass die menschliche Natur eine normative Grenze auch für den freien Umgang des Menschen mit sich selbst darstellt. Kurz: Meine Natur ist nicht Produkt, sondern Bewährungsfall meiner Freiheit.

Die Gegenposition zu Kant ist jene, die “Würde” nur einer wesenlosen Freiheit zuspricht und damit die menschliche Natur zum wertneutralen Gegenüber solcher Freiheit herabwürdigt. Unsere Natur wird dann zu einer Spielweise, wie es treffend Alexandra Linder in einer Beschreibung der Haltung von Pro Familia ausgedrückt hat: “Pro Familia betrachtet den Körper als abgekoppelte Spielwiese, die für Sex mit jedem benutzt werden, durch künstliche Verhütung von der Fruchtbarkeit getrennt werden und durch Abtreibung von unerwünschten Folgen befreit werden will” (Tagespost vom 7. April 2022).

Solche Haltung prägt einen großen Teil heutiger Lebenswirklichkeit. Sichtbar wird sie auch an mancher entwürdigender Selbstpräsentation des menschlichen Leibes auf Veranstaltungen wie dem CSD. Auf dem Hintergrund solcher Manifestationen des Hedonismus die Lebenswirklichkeit von heute zu einem locus theologicus aufwerten zu wollen, zeugt von Weltfremdheit und einer Verkennung der würdevollen Schönheit der christlichen Auffassung des menschlichen Leibes. Als es Dietrich von Hildebrand vor über 90 Jahren in seinem Werk “Reinheit und Jungfräulichkeit” gelang, diese Schönheit aufzuzeigen, konnte er Hunderten seiner Leser den Weg zum katholischen Glauben bahnen.

Im Theologendeutsch hört sich die Missachtung der menschlichen Natur so an: “Entscheidend ist nicht das Verharren in der eigenen Natur, sondern die willentliche, freie Selbstgestaltung” (Goertz, 164). Goertz verrät uns allerdings nicht, an welchen Maßstäben sich diese Selbstgestaltung orientieren soll, so sie denn soll gelingen können. Natürliche Maßstäbe können es nach der Abschaffung einer normativen Natur nicht sein, Wertmaßstäbe nach der Entwertung aller freiheitsnormierenden Instanzen ebenfalls nicht. Das Einzige, was bleibt, sind Neigungen (nach dem Motto: “Ich gestalte mich so, wie es mir gefällt”), also genau das, was nach Kant den Inbegriff der Heteronomie ausmacht. “Neigung ist blind und knechtisch” (KpV). Blind ist auch eine Theologie, die sich solcher Blindheit anschließt.

Nein, es geht nicht darum, dass wir uns als Menschen immer wieder neu erfinden müssen, sondern vielmehr in unserer eigenen Würde kennen lernen. Dazu hat uns Christus das Licht das Evangeliums gebracht, während Kant immerhin noch das natürliche Licht des moralischen Gesetzes voll ausnutzte. Heutzutage erleben wir das merkwürdige Schauspiel, dass katholische Theologen alles daran setzen, uns in Sachen moralischer Lebensgestaltung von beiderlei Licht zu befreien zugunsten einer Freiheit, die als normgebende Wahrheit nur sich selber anerkennen will.

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