Vier Mitglieder des "Synodalen Wegs" verurteilen Aussagen von ZdK-Chefin zu Abtreibung

Eine schwangere Frau
Pexels via Pixabay (Gemeinfrei)

Vier Mitglieder des "Synodalen Wegs" – allesamt Frauen – haben den Bemerkungen der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, zum Thema Abtreibung "entschieden" widersprochen. Stetter-Karp, die als ZdK-Chefin auch zum Präsidium des "Synodalen Wegs" gehört, hatte gefordert, es sei "sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird".

In einem Gastbeitrag in der Zeitung "Die Welt" schrieben die Professorinnen Katharina Westerhorstmann, Hanna-Barbara Gerl Falkovitz und Marianne Schlosser sowie die freie Journalistin Dorothea Schmidt am Dienstag, die Forderungen der ZdK-Präsidentin basierten "letztlich auf dem Gedanken einer bloß oberflächlichen Versorgungsmentalität, bei der die gerechte Verteilung (flächendeckend) das entscheidende Kriterium darstellt – ohne Ausrichtung am Guten."

"Alle sollen gleichermaßen leichten Zugang zu dem Angebot haben, obwohl es sich bei der Abtreibung um ein Unrecht handelt, da der Tod eines wehrlosen Menschen herbeigeführt wird", so der Gastbeitrag. "Aus ethisch-theologischer Sicht" gehöre "die gezielte Tötung eines Kindes im Mutterleib" zu solchen Handlungen, "die nicht nur zu kritisieren sind, sondern die immer Unrecht bleiben, selbst wenn diesem Unrecht in Einzelfällen nachvollziehbare Motive zugrunde liegen können".

"Irme Stetter-Karp spricht von einer Gleichstellung der Selbstbestimmung der Frau und dem Lebensrecht. De facto wird hier jedoch das Lebensrecht der Selbstbestimmung nachgeordnet", , kritisierten die vier Synodalen. "Für eine Frau, die sich womöglich unter massivem inneren oder äußeren Druck zur Abtreibung genötigt sieht, ist diese Selbstbestimmung jedoch nur Fiktion."

Gegen das Recht auf Selbstbestimmung argumentierten sie, die Freiheit der ein Person ende mit der Freiheit der anderen – in dem Falle des ungeborenen Kindes. Freiheit sei nicht als "Handlungsfreiheit" zu verstehen – diese könne das Kind "selbst nicht einfordern" –, sondern als "Wesensfreiheit", die einer menschlichen Person automatisch innewohne.

Mit Blick auf den "Synodalen Weg" hieß es im Gastbeitrag, dieser habe es sich "zur Aufgabe gemacht, die Vulnerabelsten unserer Gesellschaft, vor allem die Kinder, besser zu schützen, als es in der Vergangenheit (auch in der Kirche) der Fall war. Der unbedingte Schutz von Minderjährigen gegen sexuellen Missbrauch ist notwendig und ein dringendes gesellschaftliches und kirchliches Anliegen."

"Der Schutz von ungeborenen Kindern, die auf die Loyalität und Solidarität ihrer Mütter unbedingt angewiesen sind, sollte ein ebensolches Herzensanliegen sein", so die vier Mitglieder des "Synodalen Wegs". "Das eindeutige Eintreten für den Schutz von vulnerablen Menschen ohne Unterschied erscheint daher als christliches Gebot der Stunde und sollte als vordringliches Anliegen des 'Synodalen Weges' in aller Eindeutigkeit kommuniziert werden."

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