Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat sich gegen ein Ende der Staatsleistungen an die Katholische Kirche ausgesprochen.
Ein katholischer Priester, der in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) arbeitet, hat seine Besorgnis über das "allgemeine Schweigen" zum Thema Abtreibung in Afrika zum Ausdruck gebracht und die Notwendigkeit unterstrichen, die Kultur des Todes zu bekämpfen und die Würde des Lebens zu fördern, wie es in der Enzyklika Humanae Vitae von Papst Paul VI. heißt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat endgültig bestätigt, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen nicht pauschal verboten werden dürfen.
Forscher der Cambridge University haben die weltweit ersten synthetischen menschlichen Embryo-Modelle entwickelt, die Stammzellen verwenden, aber ohne Ei- oder Samenzellen auskommen.
Ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe war 2020 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Jetzt ist der Bundestag am Zug, ein alternatives Gesetz auszuarbeiten.
„Offensichtlich ist das hier der Stein des Anstoßes“, sagte die ALfA-Vorsitzende und zeigte die Plastik-Nachbildung eines menschlichen Embryos in der zehnten Woche der Schwangerschaft.
Eine Frau mit Down-Syndrom klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen das britische Abtreibungsrecht. Die 27-jährige Heidi Crowter aus Coventry, England, argumentiert, dass die derzeitigen Gesetze Menschen mit Behinderungen diskriminieren, da sie Abtreibungen bis zur Geburt erlauben, wenn das Kind beispielsweise an Trisomie 21 erkrankt ist. Sie kündigte nun ihre Entscheidung an, den EGMR anzurufen, nachdem der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs es abgelehnt hatte, ihren Fall anzuhören. Crowter setzt sich seit 2018 für eine Gesetzesänderung ein, als sie sich der Klage einer Mutter anschloss, deren Sohn das Down-Syndrom hat. Sie argumentiert, das Gesetz sende die Botschaft aus, dass Menschen mit Behinderungen nicht gleichwertig behandelt werden und verletze ihre Menschenrechte. "Im Jahr 2023 werden wir in einer Gesellschaft leben, in der Menschen mit Behinderungen nach der Geburt gleich behandelt werden, aber nicht im Mutterleib", sagte sie in einer Erklärung. Die britische Regierung verteidigt das Gesetz als Abwägung zwischen den Rechten der Frau und den Rechten des ungeborenen Kindes. Abtreibung sei eine persönliche Entscheidung und Frauen sollten Zugang zu sicheren und legalen Dienstleistungen haben. Das Berufungsgericht entschied im November 2022, dass das Gesetz nicht rechtswidrig sei und die Rechte von lebenden Menschen mit Behinderungen nicht verletze. Crowters Fall wird sowohl von Behindertenrechtsgruppen als auch von Pro-Life-Organisationen unterstützt. Ross Hendry, Geschäftsführer von CARE, einer christlichen Wohltätigkeitsorganisation, die sich für das Leben einsetzt, sagte: "Es ist völlig falsch, dass Behinderung ein Grund für eine Abtreibung vor der Geburt ist. Würden wir ein Gesetz akzeptieren, das Abtreibung bis zur Geburt aufgrund von Geschlecht oder Rasse erlaubt? Der gegenwärtige Ansatz vermittelt die Botschaft, dass das Leben von Menschen mit Behinderungen weniger wert ist als das von anderen". Lynn Murray, Sprecherin von Don't Screen Us Out und Mutter von Rachel, die das Down-Syndrom hat, sagte: "Es ist inspirierend zu sehen, dass Heidi mit ihrem bahnbrechenden Fall nun bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geht. Als Mutter einer 23-jährigen Tochter mit Down-Syndrom sehe ich jeden Tag den einzigartigen Wert, den sie für unsere Familie hat, und den positiven Einfluss, den sie auf andere in ihrer Umgebung ausübt. Sollte Crowter ihren Fall vor dem EGMR gewinnen, könnte dies Auswirkungen auf alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates haben, die an dessen Entscheidungen gebunden sind. Crowter hofft, dass ihr Fall andere dazu inspirieren wird, sich für ihre Rechte und ihre Würde einzusetzen. "Ich gehe mit diesem Fall nach Straßburg, weil es eine echte Diskriminierung ist, wenn Menschen mit Behinderungen anders behandelt werden", sagt sie.
"Wir müssen das menschliche Leben feiern, und das ist es, was diese Skulptur ausdrücken will", erklärte der Künstler Timothy Paul Schmalz.
Am Mittwoch, den 26. April, war es 16 Jahre her, dass die Gesetzgebende Versammlung von Mexiko-Stadt mit einer Reform des Strafgesetzbuches die Abtreibung zugelassen hat.
"Nichts hätte mich je darauf vorbereitet, dass der Ultraschalltechniker sagte: 'Ihre Zwillinge sind etwas ganz Besonderes, weil sie zusammengewachsen sind und ein gemeinsames Herz haben.'"
"Für das Kostbarste, was wir haben, das Leben und die Familie, geben wir alles", so lautete das Motto dieser neuen Auflage der Veranstaltung.
Für Imre Téglásy, Direktor von Human Life International Ungarn, ist sein Leben ein Wunder von Gott.
Überschattet wurde der Marsch durch Farb- bzw. Buttersäureanschläge auf zwei Kirchen und eine Veranstaltungsstätte, wozu sich die Antifa bekannte.
Die Glocke wurde von der polnischen Organisation „Zyciu Tak“ („Ja zum Leben“) gestiftet und soll zunächst in die Kathedrale von Lusaka in Sambia gebracht werden.
Wenige Tage bevor das portugiesische Parlament einen neuen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe beraten soll, hat die Pro-Life-Bewegung in mehreren portugiesischen Städten zu einer Kundgebung aufgerufen.
Sein Fall erregte weltweite Aufmerksamkeit: Der britische Priester Sean Gough wurde angezeigt, weil er für die Redefreiheit betete.
Angezeigt fürs Beten: Ein englischer Priester bereitet sich auf ein Gerichtsverfahren vor, nachdem er von der Polizei verhört wurde, weil er in einer "Zensurzone" um eine Abtreibungseinrichtung in Birmingham still betete, mit einem Schild "Betet für die Redefreiheit".
Behörden in Großbritannien haben am Freitag die Anklage gegen eine Frau "vorest" fallen gelassen, die wegen stillen Gebets in einer Zensurzone um eine Abtreibungsklinik festgenommen wurde.
Wissenschaftler wollen die Debatte um psychische Folgen nach Abtreibung auf eine sachliche Ebene heben
Unterdessen steht in Deutschland Paragraf 218, der Abtreibungen – mit zahlreichen Ausnahmen – grundsätzlich strafrechtlich verbietet, zur Disposition.