Frühere Versionen des Dokuments besagten, dass ungeborene Kinder ein „fundamentales Recht auf Leben haben, das nicht angetastet werden darf“. Diesmal nicht.
Deutsche Lebensschützer üben Kritik an einem neuen Gesetz, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde und 100-Meter-„Schutzzonen“ um Abtreibungseinrichtungen und Beratungszentren festlegt. Sie bezeichnen das Gesetz als Angriff auf die Demokratie und als Versuch, Christen und andere Lebensschützer zum Schweigen zu bringen.
Die Bundesregierung wolle „ein Verbot der grundgesetzlich gesicherten freien Meinungsäußerung vor Konfliktberatungsstellen und Abtreibungskliniken durchpeitschen“.
Die Caritas-Präsidentin kritisierte den Vorstoß der SPD, die Beratungspflicht im Vorfeld einer Abtreibung abzuschaffen: „An dieser Stelle haben wir nun wirklich einen tiefgreifenden Dissens.“
Am 22. Juni 2024 fand in Rom die jährliche nationale Demonstration für den Schutz des Lebens statt. Unter dem Motto „Lasst uns das Leben wählen” versammelten sich tausende Teilnehmer aus ganz Italien bei sommerlicher Temperatur.
In einer bemerkenswerten Begegnung trafen sich Präsident Joe Biden und Papst Franziskus am Freitagabend auf dem G7-Gipfel zu einem privaten Gespräch über zentrale Themen wie dem Krieg in Gaza und der Ukraine.
Die Finanzierung von Abtreibungen in aller Welt durch Melinda Gates ist für Abtreibungsgegner eine – so wörtlich – „düstere Erinnerung“ daran, wie groß die Herausforderungen sind im Einsatz für das ungeborene Leben.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, so Overbeck, schützten „sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes“.
Auf dem 103. Katholikentag in Erfurt hat eine Podiumsdiskussion zum Thema Lebensrecht mit dem Titel „Lebenskrisen: Die Auseinandersetzung um Abtreibung und §218 StGB“ stattgefunden, wie der katholische Fernsehsender KTV berichtet. Die Besetzung sei „einseitig“ gewesen, so der Sender. Es seien keine Protagonisten der Lebensrechtsbewegung eingeladen worden.
Am heutigen 15. Mai 2024 werden sich zahlreiche Gruppen der Lebensschutzbewegung auf dem Parlamentsplatz in London versammeln, um gegen die vorgeschlagenen Änderungen der Abtreibungsgesetze in Großbritannien zu protestieren.
Marx sprach über die gegenwärtige Gesetzeslage als einen „mühsam errungenen Kompromiss“, der „zur Befriedung beigetragen“ habe, über den die Kirche aber nicht glücklich sei.
Ackermann selbst ist großen Protestaktionen gegenüber nicht grundsätzlich abgeneigt. So nahm er zu Beginn des Jahres an einer Demonstration „gegen Rechtsextremismus“ teil.
Bei den 106.000 Abtreibungen handelt es sich um den höchsten Wert seit mehr als zehn Jahren. Zuletzt hatte es im Jahr 2012 mehr Abtreibungen in Deutschland gegeben.
Neben Woelki sprachen bei der Veranstaltung in Köln auch andere Referenten, darunter die Ärztin Susanne Ley von der Liga der Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben.
„Für Staat und Politik ergibt sich der Schutz des menschlichen Lebens, auch des ungeborenen, aus unserer freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung“, betonte Hanke.
„In ethischer Perspektive können wir die Abtreibung daher nicht gutheißen und sie auch nicht als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren.“
Im Jahr 2019 wurde Rodríguez wegen der Verhinderung der Abtreibung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die naturrechtlich und aus der Offenbarung begründete überlieferte kirchliche Lehre ist im Katechismus der Katholischen Kirche zusammengefasst.
„Während der Veranstaltung kam es zu mehreren tätlichen Angriffen auf Teilnehmer des Münchner Marsches, wie dem Veranstalter nachträglich bekannt wurde“, hieß es.
Die deutschen Bischöfe halten „eine intensive, grundlegende Auseinandersetzung mit dem Kommissionsbericht in ethischer und juristischer Perspektive für zwingend erforderlich“.