„Unsere ethische Haltung ist keine Einmischung in persönliche Entscheidungen, sondern Ausdruck eines Menschenbildes, das jedem Leben, von der Empfängnis an, Würde und Schutz zuspricht.“
Felix Böllmann von ADF International sprach von einem „Versuch, ideologische Gegner unter dem Deckmantel akademischer Forschung zum Schweigen zu bringen“.
„Die Amerikaner sollten nicht gezwungen werden, für die Tötung ungeborener Kinder zu bezahlen oder die Kliniken zu finanzieren, die sie töten“, erklärten die Bischöfe.
Hintergrund für die Stellungnahme der Erzdiözese Paderborn war die Debatte um die von der SPD nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf.
Eine genaue Lektüre juristischer Schriften und Anhörungsprotokolle zeigt, dass Brosius-Gersdorf eine klare Abtreibungsposition vertritt.
Joachim Volz verklagt seinen katholischen Klinikträger, da ihm nach einer Krankenhausfusion Abtreibungen untersagt wurden. Unter evangelischer Trägerschaft hatte er Abtreibungen durchgeführt.
Gleichzeitig sagte der DBK-Vorsitzende über die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Bundesverfassungsrecht: „Diese Frau hat es nicht verdient, so beschädigt zu werden.“
Erzbischof Gössl will mit Frauke Brosius-Gersdorf Missverständnisse nach einer Predigt klären. Die Juristin ist wegen ihrer Haltung zur Abtreibung als Verfassungsrichterin umstritten.
Die Abtreibungspositionen von Brosius-Gersdorf hatte CDU und CSU nicht dazu bewegt, die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht abzulehnen.
Es sei „inakzeptabel“, einem Menschen „in seinen neun Monaten im Mutterleib keine Menschenwürde zuzusprechen“, sagte die ZdK-Präsidentin.
Es handelt sich um Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln und Bischof Helmut Dieser von Aachen, nachdem am Mittwoch die Bischöfe Oster und Voderholzer eine Erklärung veröffentlichten.
Die CDU positioniert sich eigentlich als Partei des Lebensschutzes.
Trotz Kritik nominierte der Bundestagsausschuss die SPD-Kandidatinnen Kaufhold und Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht. Letztere ist eine ausdrückliche Unterstützerin von Abtreibung.
Sinkende Geburtenraten und hohe Abtreibungszahlen bedrohen in Deutschland und Österreich die Stabilität von Sozialsystem, Arbeitsmarkt und Gesellschaft.
Das Unterhaus billigte am 17. Juni eine Gesetzesänderung, nach der es für Frauen nicht mehr illegal ist, ihr ungeborenes Kind aus welchen Gründen auch immer bis zur Geburt abzutreiben.
„Es ist bedauernswert, dass Apothekern das Recht auf Gewissensfreiheit abgesprochen wird, wenn sie eine lebensachtende Haltung einnehmen.“
Die Kirche habe das Thema Lebensschutz „weitgehend vernachlässigt“, gab Renz zu.
Laut Zeugenaussagen sprach sie niemanden aktiv an, doch einige Personen initiierten freiwillige Gespräche mit ihr.
Kardinal Rainer Maria Woelki, der Erzbischof von Köln, bezeichnete den Münchner Marsch fürs Leben als „ein wichtiges Zeichen für den Schutz und die Würde jedes Menschen“.
Kaminski kritisierte den Passus im Koalitionsvertrag: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“