Eine Frau mit Down-Syndrom klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen das britische Abtreibungsrecht. Die 27-jährige Heidi Crowter aus Coventry, England, argumentiert, dass die derzeitigen Gesetze Menschen mit Behinderungen diskriminieren, da sie Abtreibungen bis zur Geburt erlauben, wenn das Kind beispielsweise an Trisomie 21 erkrankt ist. Sie kündigte nun ihre Entscheidung an, den EGMR anzurufen, nachdem der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs es abgelehnt hatte, ihren Fall anzuhören. Crowter setzt sich seit 2018 für eine Gesetzesänderung ein, als sie sich der Klage einer Mutter anschloss, deren Sohn das Down-Syndrom hat. Sie argumentiert, das Gesetz sende die Botschaft aus, dass Menschen mit Behinderungen nicht gleichwertig behandelt werden und verletze ihre Menschenrechte. "Im Jahr 2023 werden wir in einer Gesellschaft leben, in der Menschen mit Behinderungen nach der Geburt gleich behandelt werden, aber nicht im Mutterleib", sagte sie in einer Erklärung. Die britische Regierung verteidigt das Gesetz als Abwägung zwischen den Rechten der Frau und den Rechten des ungeborenen Kindes. Abtreibung sei eine persönliche Entscheidung und Frauen sollten Zugang zu sicheren und legalen Dienstleistungen haben. Das Berufungsgericht entschied im November 2022, dass das Gesetz nicht rechtswidrig sei und die Rechte von lebenden Menschen mit Behinderungen nicht verletze. Crowters Fall wird sowohl von Behindertenrechtsgruppen als auch von Pro-Life-Organisationen unterstützt. Ross Hendry, Geschäftsführer von CARE, einer christlichen Wohltätigkeitsorganisation, die sich für das Leben einsetzt, sagte: "Es ist völlig falsch, dass Behinderung ein Grund für eine Abtreibung vor der Geburt ist. Würden wir ein Gesetz akzeptieren, das Abtreibung bis zur Geburt aufgrund von Geschlecht oder Rasse erlaubt? Der gegenwärtige Ansatz vermittelt die Botschaft, dass das Leben von Menschen mit Behinderungen weniger wert ist als das von anderen". Lynn Murray, Sprecherin von Don't Screen Us Out und Mutter von Rachel, die das Down-Syndrom hat, sagte: "Es ist inspirierend zu sehen, dass Heidi mit ihrem bahnbrechenden Fall nun bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geht. Als Mutter einer 23-jährigen Tochter mit Down-Syndrom sehe ich jeden Tag den einzigartigen Wert, den sie für unsere Familie hat, und den positiven Einfluss, den sie auf andere in ihrer Umgebung ausübt. Sollte Crowter ihren Fall vor dem EGMR gewinnen, könnte dies Auswirkungen auf alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates haben, die an dessen Entscheidungen gebunden sind. Crowter hofft, dass ihr Fall andere dazu inspirieren wird, sich für ihre Rechte und ihre Würde einzusetzen. "Ich gehe mit diesem Fall nach Straßburg, weil es eine echte Diskriminierung ist, wenn Menschen mit Behinderungen anders behandelt werden", sagt sie.
Das Verfassungsgericht billige durch die Unterstützung eines ideologischen und unwissenschaftlichen Gesetzes, das die Ungleichheit fördere, dass es "Menschen gibt, die keine Rechte haben".
Am Mittwoch, den 26. April, war es 16 Jahre her, dass die Gesetzgebende Versammlung von Mexiko-Stadt mit einer Reform des Strafgesetzbuches die Abtreibung zugelassen hat.
Angesichts des Verbots stillen Gebets in "Zensurzonen" rund um Abtreibungskliniken hat ein führender afrikanischer Kardinal am Dienstag äusserst scharfe Kritik an der Politik westlicher Länder geführt.
"Nichts hätte mich je darauf vorbereitet, dass der Ultraschalltechniker sagte: 'Ihre Zwillinge sind etwas ganz Besonderes, weil sie zusammengewachsen sind und ein gemeinsames Herz haben.'"
Präsident Joe Biden lobte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
„Was jetzt die Klimakleber tun, probieren dann möglicherweise als Nächstes die ‚Reichsbürger‘ oder radikale Abtreibungsgegner“, sagte Buschmann.
Für Imre Téglásy, Direktor von Human Life International Ungarn, ist sein Leben ein Wunder von Gott.
Auf der Basis der vorliegenden Daten lasse sich indes „keine klare Ursache für die starke Zunahme im Jahr 2022 erkennen“.
Überschattet wurde der Marsch durch Farb- bzw. Buttersäureanschläge auf zwei Kirchen und eine Veranstaltungsstätte, wozu sich die Antifa bekannte.
„Der Druck auf die Frau ist oft enorm und er geht längst nicht mehr dahin, möglichst viele Kinder zu bekommen, sondern abzutreiben.“
Die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ berichtete am Mittwoch, die Kommission werde nach Angaben des Ministeriums „Ende März“ mit ihrer Arbeit beginnen.
Sein Fall erregte weltweite Aufmerksamkeit: Der britische Priester Sean Gough wurde angezeigt, weil er für die Redefreiheit betete.
Die Anklagen gegen Gough und Vaughan-Spruce wurden schließlich fallen gelassen, weil die Beweise gegen sie nicht ausreichten, sagte Elyssa Koren, Leiterin der Rechtsabteilung von ADF UK.
Angezeigt fürs Beten: Ein englischer Priester bereitet sich auf ein Gerichtsverfahren vor, nachdem er von der Polizei verhört wurde, weil er in einer "Zensurzone" um eine Abtreibungseinrichtung in Birmingham still betete, mit einem Schild "Betet für die Redefreiheit".
Behörden in Großbritannien haben am Freitag die Anklage gegen eine Frau "vorest" fallen gelassen, die wegen stillen Gebets in einer Zensurzone um eine Abtreibungsklinik festgenommen wurde.
Ausdrücklich wandte er sich etwa gegen die „Wegwerfmentalität“ mit Blick auf „ungeborene Kinder, alte Menschen, Bedürftige und Benachteiligte“.
Wissenschaftler wollen die Debatte um psychische Folgen nach Abtreibung auf eine sachliche Ebene heben
Weil sie "möglicherweise" gebetet haben, sind in Großbritannien mehrere Menschen festgenommen worden. Nun äußerte sich der britische Premierminister Rishi Sunak zum Fall von Isabel Vaughan-Spruce, die von ADF International unterstützt wird.
Unterdessen steht in Deutschland Paragraf 218, der Abtreibungen – mit zahlreichen Ausnahmen – grundsätzlich strafrechtlich verbietet, zur Disposition.